Punkt 1 
Für die Einholung der Aufführungsbewilligung und die Zahlung des Aufführungsentgeltes ist immer der Veranstalter verantwortlich.
Punkt 2
Unter Einzelveranstaltungen versteht man alle Veranstaltungen, die in irgend-
einer Weise mit musikalischen, musikalisch-literarischen oder literarischen 
Darbietungen verbunden sind (z.B. Konzerte aller Art, Chorvorträge, Bälle, Früh-
schoppen, Matineen, Zeltfeste, Kränzchen, Tanzunterhaltungen, Bunte Abende, 
Umzüge mit Musik, Lesungen). 
Hierbei ist es gleichgültig, ob es sich um Live-Darbietungen durch ausübende 
Künstler handelt oder um "mechanische" Darbietungen (z.B. das Abspielen von 
CDs, MP3, MCs, Schallplatten, Tonbänder, DVDs). 
Punkt 3
http://www.akm.co.at/static/musiknut...ormular_EV.doc
Punkt 4 bei Fragen!
http://www.akm.co.at/index.php?content=%2Fmusiknutzer%2Fgeschaeftsstell  en%2Findex.php
LG
	Zitat:
	
	
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				 Zitat von Ossi 
				
 
Meines Wissens nach richtet sich das Ganze nach Höhe des Eintritts, nach offiziell zugelassener Personenanzahl für die Location, welche Musik (Liveband, DJ .. ). Daraus wird dann der Betrag errechnet wieviel in dieser Hinsicht abzudrücken ist. 
  
			
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Richtig! Deswegen rechnet man gleich mal die Hälfte vom Eintritt als Gebühr weg 
