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#1
Alt 13. February 2008, 11:32  
MoonWalker
Crazy Poster
MoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz seinMoonWalker kann auf vieles stolz sein
 
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Zitat:
Zitat von Chris B.
anscheinend aber schon... weil frau kanbusch ja auf eine ENTSCHÄDIGUNG besteht...
wenn das ministerium für innere sicherheit und angelegenheiten oder deren verlängterer arm, sprich die polizei, nachweisbare fehler in den ermittlungen gemacht hat, hat jeder bürger das recht, die republik auf schadenersatz zu klagen.
inwieweit eine dann ausbezahlte summe wirklich ein 'schadenersatz' ist, muss jeder selbst für sich entscheiden. für mich wär's keiner, aber wenn's mir zusteht, würd ich's mir trotzdem holen oder zumindest versuchen eine lückenlose aufklärung, also ob damals fehler gemacht wurden oder nicht, herbeizuführen.

@ fehler: hier gilt es vor allem sicherzustellen, dass zumindest heute sowas nicht mehr passiert. die meldungen der letzten woche haben haben das image der exekutive wieder einmal empfindlich angekratzt und das sollte wieder ausgebessert werden.

Zitat:
Zitat von DJSub-Zero
das Mädl hatte keine Schulische Ausbilung in den diesen acht jahren gehabt, und kann nachdem sie gefunden worden ist, fremdwörter benutzen die man in einer Matura schule lernt.
genau deshalb hatte ich die vermutung, dass die gespräche und speziell die antworten, welche oftmals an der eigentlichen frage vorbeigehen, vom ORF vorgegeben werden.

Zitat:
Zitat von DJSub-Zero
Sie hatte nach dem sie gefunden worden ist, aufeinmal auch ein Anwalt ghabt,... da frag ich mich, wer hat den Bezahlen können?
wenn ich mich richtig erinnere, wurde damals irgendwo erwähnt, dass dieser anwalt seine dienste kostenfrei anbietet.
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