Natürlich brauchst du die Genehmigung des Interpreten bzw. des Komponisten des jeweiligen Stücks, der/diejenige hat ja schließlich die Rechte an diesem Werk.
Du kannst theoretisch schon eine Coverversion eines Titels machen, vorausgesetzt, du hast die Zustimmung des Interpreten / Komponisten des jeweiligen Stücks, das kostet aber!
Alles nicht lizensierte würde man dann als "
Bootleg" bezeichnen.
Als lizensierter Radiosender bzw. als ein Mitarbeiter dessen würde ich hier allerdings sehr vorsichtig sein, denn ein Bootleg öffentlich in einem Radiosender zu spielen kann brenzlich werden!
Ich hatte selbst mal eine Radiosendung und habe dort einmal ein Bootleg gespielt. Es hat keine zehn Minuten gedauert, da hat schon das Telefon geklingelt und die Plattenfirma hat sich zu Wort gemeldet, mit der Aufforderung, dies zu unterlassen, da sonst etwaige Klagen nicht auszuschließen sind. Dies kann, bei wiederholter öffentlicher Aufführung sogar bis zum Entzug der Senderechte für den Radiosender führen, also > lieber FINGER WEG !