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Ausstrahlung / Aufführung von selbst erstellter Coverversion
#1
Alt 6. August 2008, 03:39  
Alex Kay
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Standard Ausstrahlung / Aufführung von selbst erstellter Coverversion
Hi ihr

Wie sieht die rechtliche Lage bei einer veränderten Version eines Künstlers aus ?

Blödes Beispiel (ich weiß, das gibt es schon):

ich nehme "The power of love" von Frankie, untermale es mit drums, lege noch ein paar sachen dazu und würde das ganze dann gern (als lizensierter Radiosender) ausstrahlen oder eben auflegen.

Brauche ich hierfür eine Genehmigung vom Künstler / Verlag ?
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Bootleg im Radio
#2
Alt 6. August 2008, 09:12  
DJ RG11
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Standard Bootleg im Radio
Natürlich brauchst du die Genehmigung des Interpreten bzw. des Komponisten des jeweiligen Stücks, der/diejenige hat ja schließlich die Rechte an diesem Werk.
Du kannst theoretisch schon eine Coverversion eines Titels machen, vorausgesetzt, du hast die Zustimmung des Interpreten / Komponisten des jeweiligen Stücks, das kostet aber!
Alles nicht lizensierte würde man dann als "Bootleg" bezeichnen.
Als lizensierter Radiosender bzw. als ein Mitarbeiter dessen würde ich hier allerdings sehr vorsichtig sein, denn ein Bootleg öffentlich in einem Radiosender zu spielen kann brenzlich werden!
Ich hatte selbst mal eine Radiosendung und habe dort einmal ein Bootleg gespielt. Es hat keine zehn Minuten gedauert, da hat schon das Telefon geklingelt und die Plattenfirma hat sich zu Wort gemeldet, mit der Aufforderung, dies zu unterlassen, da sonst etwaige Klagen nicht auszuschließen sind. Dies kann, bei wiederholter öffentlicher Aufführung sogar bis zum Entzug der Senderechte für den Radiosender führen, also > lieber FINGER WEG !
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Geändert von DJ RG11 (6. August 2008 um 09:16 Uhr).
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#3
Alt 6. August 2008, 10:25  
RAZE
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RAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende ZukunftRAZE hat eine strahlende Zukunft
 
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Bei den Übertragungen hört man jedoch öfters Bootlegs und DJ Taylor hat damals auch bei seiner Sendung den "NENA vs. EMINEM" Bootleg gespielt.
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#4
Alt 6. August 2008, 12:46  
DJ RG11
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Klar hört man hin und wieder auch im Radio Bootlegs, wollte ihn nur darauf hinweisen, dass das nicht immer gut geht. Also ich würd's nicht mehr machen.
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#5
Alt 6. August 2008, 14:09  
clubdeesaster
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dabei handelt es sich doch um einen Webradio sender oder?

sind die echt sooo happig, dachte Bootlegs werden toleriert weils ja eine Art Werbung für den Künstler sind und so einer anderen Zielgruppe näher gebracht werden

in nem Mix untergebracht könntest du es immer noch als Livemix 'tarnen'... Acapella mit anderen Drums ist ja nicht so abwegig und auch nicht verboten... ist ja auch Sinn des mixens

Allerdings nur meine Meinung keine rechtlich fundierte Aussage!
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#6
Alt 6. August 2008, 14:34  
DJ RG11
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Wenn du die Acapella legal erworben hast(auf der Maxi-CD ist sie hin und wieder drauf) und das wirklich live mixt, dann ist das auch rechtlich legitim und da kann dir auch keine was anhaben. Wenn du allerdings die Acapella in einem Audio-Produktionsprogramm mit einem anderen Titel mixt, sieht's da anders aus.
Bin jetzt auch kein Experte in Sachen Musikrechte usw., aber hier ist meiner Meinung nach lieber Vorsicht geboten!
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#7
Alt 6. August 2008, 15:45  
Free
"Dancecharts is my life" Poster
Free genießt hohes AnsehenFree genießt hohes AnsehenFree genießt hohes AnsehenFree genießt hohes AnsehenFree genießt hohes AnsehenFree genießt hohes AnsehenFree genießt hohes AnsehenFree genießt hohes AnsehenFree genießt hohes AnsehenFree genießt hohes AnsehenFree genießt hohes Ansehen
 
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ehrlich jetzt...streng nach gesetz heißts finger weg von allem was nicht dein geistiges eigentum ist oder wofür du keine schriftlich erlaubnis hast. wenns aber jeder radio-dj soooo genau nehmen würd würd zb ein PETE TONG (bbc radio one!) schon lebenslänglich sitzen, die halbe show besteht aus bootlegs und whities wo noch nichtmal annähernd irgendwelche rechte "gekauft" wurden, und jedem gefällts!
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DJ F.R.E.E. pres: Gate 9 Series

May 13th: New Mixes Online!
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#8
Alt 6. August 2008, 16:51  
Stee Wee Bee
"I am a Post" Poster
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Also, man kann und darf bei öffentlichen Aufführungen (dazu zählt auch Radio) als DJ spielen, WAS MAN WILL.
Jedes Bootleg, jedes Whitelabel, whatever.

Also, ned gscheit daherreden, Cheffe fragen
__________________





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#9
Alt 6. August 2008, 17:08  
Alex Kay
Member 1st Class
Alex Kay ist jedem bekanntAlex Kay ist jedem bekanntAlex Kay ist jedem bekanntAlex Kay ist jedem bekanntAlex Kay ist jedem bekannt
 

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stewe - wie jetzt ?
ich kann also durchaus etwas covern und es spielen ? (ich rede nicht von "auf ner CD veröffentlichen")

//Edith: Natürlich rede ich vom Webradio - oder hat sich schon wer nach Lizenzen erkundigt für eine Frequenzvergabe ? *kicher*
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Alt 6. August 2008, 17:17  
DJ RG11
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Zitat:
Zitat von Stee Wee Bee
Also, man kann und darf bei öffentlichen Aufführungen (dazu zählt auch Radio) als DJ spielen, WAS MAN WILL.
Jedes Bootleg, jedes Whitelabel, whatever.

Also, ned gscheit daherreden, Cheffe fragen

Also mit dem hätt' ich jetzt wirklich nicht gerechnet. Also wenn des so is, dann brauch' ich mir ja in Zukunft eh nix mehr antun und kann ohne Sorgen Bootlegs basteln und auch öffentlich vorführen, in welcher Form auch immer.
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