Wie viel ich bezahlen muss, hat er nicht erwähnt... Er schrieb nur darauf, dass ich es bis heute 18:00 Uhr zahlen müsste, nicht wie viel...
Natürlich bin ich mit meinem abgelaufenen Pickerl selbst Schuld, kann er also wirklich es drauf anlegen und sagen jetz verpass ich ihm ne richtige Strafe!?
§ 103 Abs. 1 iVm § 36 lit. e KFG 1967
Als Zulassungsbesitzer nicht dafür gesorgt, dass am Fahrzeug eine den Vorschriften entsprechende Begutachtungsplakette (§ 57a Abs. 5 und 6 KFG 1967) angebracht war, weil das Fahrzeug zu einem Zeitpunkt auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr verwendet wurde, zu dem der vierte auf den in der Begutachtungsplakette eingelochten Zeitpunkt für die wiederkehrende Begutachtung folgende Monat bereits abgelaufen war.
84 EURO