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#1
Alt 29. October 2003, 22:22  
LightsOut
n00b 1st Class
LightsOut ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
 

Beitrag
Was die rechtliche Lage betrifft so hat effect vollkommen Recht. Unter Privaten herrscht Autonomie, sprich jeder kann in einem gewissen Rahmen mit wem auch immer Geschäfte abschließen, oder eben auch nicht. An den verfassungsmäßig gewährleisteten"Gleichhatssatz" als Grundrecht eines jeden Bürgers sind NUR der Staat und seine Organe gebunden, eine Drittwirkung auf Private untereinander gibt es schlichtweg nicht. Genug mit Juristerei.

Effects Schilderungen sind wohl jedem geläufig. Was er beschreibt ist (leider)die Regel. Es stellt sich aber immer noch die Frage, ob das einen Unternehmer (moralisch! natürlich nicht geschäftlich/rechtlich) rechtfertigt ALLE Angehörige einer bestimmten "Volksgruppe" aus diesem Grunde zu "strafen" in dem er sie partout ausschließt. Es reicht theoretisch nur ein musikbegeisterter, friedlich schüchterner Junge der selbst die beschriebenen Gewohnheiten ablehnt und TROTZDEM oder besser gesagt ungeachtet dessen, ebenso behandelt wird wie der Rest. Moralisch gesehen kann also eine Generaliserung natürlich nie und nimmer durchgehen.

Das nur als weitere Perspektive zu diesem vielschichtigen Problem.


MrTiddles (der wiedermal die Zugangsdaten vergessen hat)
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