Wir hatten in der Firma auch das Problem mit dem Unterschied Garantie - Gewährleistung.
Aber Schlussendlich ist die Sache ganz einfach:
Eigentlich gibt es laut Gesetz nur die "GEWÄHRLEISTUNG" (24 Monate): dass heisst, dass ein Gerät bei dem "Versteckte" Mängel auftreten, durch den Hersteller in Stand gesetzt werden muss. Das wichtigste ist, dass der oder die Mangel bei AUSLIEFERUNG bzw KAUF vorhanden waren. Da ist es auch egal, ob der Mangel offensichtlich oder versteckt war.
Während einer Gewissen Zeit (Dauer weiss ich auf die schnelle nicht) geht das Gesetz davon aus, dass der Kunde auf jeden Fall recht hat.
Die Garantie ist Etwas, was man als Hersteller FREIWILLIG hergibt. Diese ist meist irgendwo ganz genau Beschrieben.
Im Grossen und ganzen Heisst das: geht irgendwas innerhalb von 24 Monaten ab kauf was kaputt weil der Hersteller Sch**** geliefert hat, MUSS er das LAUT GESETZ herrichten.
Alles andere ist seine freiwillige Sache und somit Goodwill...
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Bella Musica Senores!
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