Bist du dir da sicher Indurro?
Ich meine was ist dann wenn man einen Song exakt nachspielt, gleichzeitig aber neu aufmöbelt. Also kein Remix, sondern eher eine "moderne Version", aber im Prinzip bleibt alles gleich. Das fällt dann nicht unter deinen ersten Punkt, oder?
Wie er sagt, ist entscheidend, WELCHES Ziel du damit hast!
Wenn du es nur für dich machst und es ein paar mal auflegst, wird dich keiner aufknüpfen.
Wenn du es aber kommerziell verwertest, kann dir das schon passieren.
Daher ist es auch bei sogenannten 1:1 Coverversionen (die immer einer gewissen Interpretation unterliegen) förderlich, einfach vorher zu fragen und sich die Erlaubnis beim Rechteinhaber zu holen.
Aaaaaaalso: Covern ist bei 1:1 Kopien erlaubt, ohne anzufragen.
Aaaaaaaber: schon das Ändern der basses auf Offbass oder geringe Unterschiede im Aufbau können ausreichen, um verklagt zu werden, bzw. das Ding aus dem Verkehr zu ziehen.
Deshalb gilt: IMMER den Originalverlag fragen.
Was Bootlegs, etc. betrifft: Du darfst in der Disco spielen, was Du willst.
Bootlegs, Mashups, usw.
Du darfst nur keine Kohle dadurch machen, indem Du sie verkaufst und Du darfst sie nicht weitergeben (auf CD, auf Stick oder per Internet).
Dirty Impact haben sicher beim Verlag angefragt und eine Freigabe erhalten.
Deshalb dürfen sie das Ding auch offiziell verkaufen.