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#1
Alt 17. January 2002, 23:14  
otto
Member 3rd Class
otto ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
 

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also was ich weiß ist das so eine gesetzliche grauzone ...

wenn du das ganze so deklarieren kannst, daß die cds/tapes rein zur promotion gedacht sind, gibts soviel ich weiß daran nix hinderliches - das würde aber implizieren, daß du die dinger zum selbstkostenpreis abgibst (100,- sind da eindeutig zu viel), ganz groß "FOR PROMOTION ONLY" oder was ähnliches raufschreibst, keine trackmarks setzt und keine playlist angibst - denn du willst ja den gesamten mix als DEIN kunstwerk vergeben, und nicht die einzelnen tracks als einzelne kunstwerke von irgendjemand anderem.

realisitisch gesehen würd ich sagen, solang du das im privaten rahmen machst wird wohl nix passieren - wo kein richter, da kein urteil. aber sobald man dir unterstellen könnte, daß du mit etwas, worauf jemand anderer das copyright hat, profit machst, wird die sache problematisch.
__________________
wart einfach zwei drei jahre, dann wird\'s eh wieder lässig ...
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