Zurück   dancecharts.at forums > Deejayzone > Deejay Talk Zone

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
#1
Alt 23. November 2009, 13:50  
Steve Guess
"Dancechartsmaniac" Poster
Steve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende Zukunft
 
Benutzerbild von Steve Guess
 

Steve Guess eine Nachricht über MSN schicken
Standard
Zitat:
Zitat von Berni
Nein, es ist rechtlich eindeutig geklärt, dass du ohne Zustimmung (= Genehmigung) des Urhebers seine Werke NICHT bearbeiten oder verbreiten darfst / dürftest.

Das stimmt, aber der von dir beschriebene Vorgang passt auf die wenigsten Bootlegs. Ich verändere ja nicht das Werk von ihm, sondern ich kombiniere es mit einem anderen. Und DAS ist sehr wohl erlaubt lieber Berni .

Ich erwähns gern nochmal: 99% der Bootlegs könnte man live auch machen und das ist zu 100% legal - soll mir mal jemand nachweisen, dass ichs nicht live gemacht hab .
__________________


Facebook
SoundCloud

Emocean Records




Mit Zitat antworten
#2
Alt 23. November 2009, 13:56  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
Chris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes Ansehen
 
Benutzerbild von Chris B.
 

Standard
Zitat:
Zitat von Steve Guess
Ich verändere ja nicht das Werk von ihm, sondern ich kombiniere es mit einem anderen. Und DAS ist sehr wohl erlaubt lieber Berni

Dazu müsste man wissen, ab wann man von Editieren spricht - was ja auch nicht erlaubt wäre.

Ich hätte mal vermutet, dass wenn du zwei Nummern kombinierst, du dabei den Kontext zerstörst. Sprich, du veränderst das Lied in seiner Erscheinung, in seinem Inhalt und veränderst die Intention des Urhebers.
Was man durchaus als Editieren verstehen könnte und womit nicht jeder Künstler einverstanden sein wird.
Mit Zitat antworten
#3
Alt 23. November 2009, 13:59  
Berni
User of the year
Berni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes Ansehen
 
Benutzerbild von Berni
 

Standard
That's it chrisby ... sogar zum kürzen ab 1,2 Sekunden braucht man die Erlaubnis.

Aber bevor jetzt wieder hundert mal das selbe kommt:
Steve Guess hat Recht, ich ziehe alles zurück.
Mit Zitat antworten
#4
Alt 23. November 2009, 14:20  
Steve Guess
"Dancechartsmaniac" Poster
Steve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende Zukunft
 
Benutzerbild von Steve Guess
 

Steve Guess eine Nachricht über MSN schicken
Standard
Ich behaupte nicht, dass ich Recht habe, aber ich behaupte, dass im Moment nicht genau festgelegt ist, ob die Bootleg Sache erlaubt ist oder nicht. Fakt ist, verkaufen darf mans nicht.

Wenn wir schon so genau sind: Nach Chris' Definition würden manche Leute bei jedem Übergang das Urheberrecht verletzten, weil sie drei oder gar mehr Lieder mischen. Eventuell ist die Intention des Urhebers dabei noch gegeben, sicher kann ich mir aber nicht sein. Am besten ich ruf ihn vorher an und frag ihn, ob ihm dieser Übergang genehm ist. Der Kontext der Lieder werden hier definitiv geändert.

Ich bleib dabei Berni, der von dir beschriebene Vorgang ist definitiv illegal, das unterschreib ich. Nur ist meiner Meinung nach nicht ganz geklärt, ob dieser Vorgang so bei den Standardbootlegs statt findet.

BTW haben wir diesen Thread jetzt ziemlich missbraucht, wenn wir diese doch sehr interessante Diskussion weiterführen wollen, dann könnten wir dazu die "Rechteecke" verwenden.
__________________


Facebook
SoundCloud

Emocean Records





Geändert von Steve Guess (23. November 2009 um 14:26 Uhr).
Mit Zitat antworten
#5
Alt 23. November 2009, 14:25  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
Chris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes Ansehen
 
Benutzerbild von Chris B.
 

Standard
Zitat:
Zitat von Steve Guess
Ich behaupte nicht, dass ich Recht habe, aber ich behaupte, dass im Moment nicht genau festgelegt ist, ob die Bootleg Sache erlaubt ist oder nicht.

Somit hast du dann aber Unrecht.
Das ist nur dann erlaubt, wenn du diesen Bootleg nur für dich machst, ihn weder öffentlich aufführst, noch verbreitest. Erlaubt nur dann, wenn du die schriftliche Erlaubnis vom Urheber bzw. von demjenigen an den der Urheber die Verwertungsrechte abgetreten hat.

Das ganze rennt nach "Wo kein Kläger, da kein Richter". Außerdem ist in unseren, ich nenns mal undergroundigeren Sektor ohnehin als Promotion zu sehen - aber wie's jemand zu sehen hat, kann man keinem vorschreiben. Gibt sicher Artists die sich daran stören.

Geändert von Chris B. (23. November 2009 um 14:27 Uhr).
Mit Zitat antworten
#6
Alt 23. November 2009, 14:33  
Steve Guess
"Dancechartsmaniac" Poster
Steve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende ZukunftSteve Guess hat eine strahlende Zukunft
 
Benutzerbild von Steve Guess
 

Steve Guess eine Nachricht über MSN schicken
Standard
Zitat:
Zitat von Chris B.
Somit hast du dann aber Unrecht.
Das ist nur dann erlaubt, wenn du diesen Bootleg nur für dich machst, ihn weder öffentlich aufführst, noch verbreitest.

Dann darf ich auch keine Übergänge öffentlich aufführen. Da wären wir dann beim nächsten Streitfall: Wann ist es ein "normaler" Übergang und wann ein live Bootleg?

Wenn ich sowas live mixe bei uns im P2, dann könnte sichs jemand übers Webradio mitschneiden und schon wäre es verbreitet. Bis mir das Gegenteil bewiesen wird bleib ich dabei, man kanns nicht so genau sagen .
__________________


Facebook
SoundCloud

Emocean Records




Mit Zitat antworten
#7
Alt 23. November 2009, 15:04  
Vengeance
n00b 1st Class
Vengeance wird schon bald berühmt werden
 
Benutzerbild von Vengeance
 

Standard
Ok, also in kurz :

Im Grunde ist es erlaubt, wenn ich Bootys aus diversen Internetseiten auflege, sofern ich die dazu verwendeten Parts rechtlich legal erworben habe.
(keiner kann sagen, ob ich das nicht vll. doch live gemixed hab ...)
__________________
Einige halten es für einen dicken Bauch.
Andere für das größte Bierfass der Welt.
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu


Powered by vBulletin Version 3.5.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
vBulletin Skin developed by: vBStyles.com, reworked by cyberaxe