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#1
Alt 10. November 2009, 15:47  
Alex Kay
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ich frag mich gerade warum ich hierfür ne negativbewertung bekommen habe
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#2
Alt 21. January 2010, 09:05  
Palermo
Administrator
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berni hat recht.

im augenblick der veröffentlich MUSS eine freigabe des verlages und/oder des urhebers (kommt auf den vertrag zw. verlag und urheber an) erfolgt sein.

nur bezahlen reicht nicht. wir hatten mal einen fall mit max deejay, wo wir eine coverversion von g. rafferty s "baker street" produziert haben, und auch als 100% cover bei akm/aume gemeldet haben. wurde dann nach deutschland verlizenziert.
wurde auch fleissig für sampler freigegeben und es gab sogar eine anfrage von mercedes, die das in einer eu-weiten kampagne verwenden wollten.

das endergebnis war: der verlag hat, wie sie die coverversion bemerkt haben, den deutschen lizenznehmer sofort auf unterlassung verklagt und uns die rechte im nachhinein nicht freigegeben.
die hätten wie gesagt 100 % bekommen.
wir mussten damals die schon gepressten maxicds in die tonne treten und die ganzen freigaben für compilations wieder zurücknehmen.
bei einer compi war es leider zu spät und wir mussten für ca. 150.000 cds die schon gepresst waren, die kosten für neupressung und coverartwork usw. übernehmen. schaden für uns als produzent alles in allem umgerechnet ca. 50.000 €. und da hatten wir noch ziemlich glück, der compilationhersteller (weiss nimmer welche das war) hätte uns auch noch auf ertragsminderund usw. verklagen können.

das das das ende der zusammenarbeit mit diesem deutschen label war, kam natürlich auch noch dazu... (EAMS hiess das label. gibts auch schon nicht mehr... aber daran sind nicht wir schuld )

nur das zum thema 1 zu 1 coverversion...
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keep on dancing
palermo

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#3
Alt 21. January 2010, 11:05  
Stee Wee Bee
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Wobei bei der Baker Street doch damals noch irgendwelche Vocals (Rap ?) dazu kamen, wenn ich mich richtig erinnere.

Hier war also der Unterschied zum Original doch schon spürbar.

Aber im Endeffekt ist selbst eine moderne Drumprogrammierung bei sonst gleich gelassenen Instrumenten und Vocals bereits ein Eingriff in die Originalkomposition und kann für einen Verlag Anlass sein, zu klagen.

Deshalb besser immer nachfragen oder die so geschickt Komposition verändern, dass sie als eigene durchgeht (aber trotzdem noch ans Original erinnert).

Da muss man dann allerdings auch den Text ändern.
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