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#1
Alt 2. November 2009, 22:09  
reini
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Bengalische Feuer rauchen aber nicht so stark, wie andere pyrotechnische Gegenstaende...

Viel interessanter find ich, dass Gartler fuer ein Spiel gesperrt wird, obwohl sogar der GEGENSPIELER sagt, es war keine Absicht und auch der Trainer von Ried gesagt hat, es war kein Foul . . .
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Einen geschenkten Gaul im Glashaus, wirft man keine Krone in die kurzen Beine
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#2
Alt 3. November 2009, 07:11  
Berni
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Weil nicht die Absicht zählt ...
Vergleichs mal mit ähnlicher Rechtssprechung:
Wenn ich den Gartenzaun deiner Oma umfahre, bin ich auch dafür haftbar, wenns nicht mit Vorsatz passiert ist.
Der hat ihm einfach im Gesicht erwischt - die meisten Schiris übersehen das eh normal, weils auch schwer ersichtlich ist.

Und wie stark es raucht, ist nicht das Ausschlaggebende: Es raucht, das reicht.
Zumal Bengalen auch enorm gefährlich sind, wenn da tausende von Menschen nebeneinander mit nicht brandsicherer Kleidung stehen.

Letztes Jahr wurden in Ö rund 60-80 Menschen nach Fußballspielen verarztet, weil sie Brandwunden von dem Zeug hatten.
Das klingt jetzt nicht viel, aber ohne Bengalen sinds 0 - und das klingt und ist wenig.
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#3
Alt 3. November 2009, 07:13  
micki0279
Moderator
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Ausserdem wird man immer mindestens für 1 Spiel gesperrt nach einer Roten Karte.
Das geht glaube ich gar nicht anders, auch wenn rauskommt, das sie ungerecht war.
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#4
Alt 3. November 2009, 07:28  
reini
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Berni: Mit den bengalischen Feuern und den Verletzten geb ich dir natuerlich recht, keiner sind besser als 80.

Aber der Vergleich mit dem Gartenzaun meiner Oma(der uebrigens erst letztes Jahr neu gestrichen wurde ) hinkt. Asche ueber mein Haupt, ich weiss jetzt nicht, welches Gesetz dann greift, wenn du den Zaun niederfuehrst, aber dieses Gesetz kann man unmoeglich mit "Gesetz des Sports" vergleichen. Sonst muesste ja jedes Foul vors Gericht wegen (versuchter) Koerperverletzung.
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Einen geschenkten Gaul im Glashaus, wirft man keine Krone in die kurzen Beine
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#5
Alt 3. November 2009, 07:37  
Berni
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Nein so ist es nicht - Asche über dein Haupt.
Bei Tätlichkeiten gab es das aber schon immer.
Ich erinnere nur an - weiß nicht wer das war, es war aber letzte Saison - den Altacher, der ein Foul begangen hat, weil er nicht gehört hat, dass der Schiri schon zuvor gepfiffen hat.
Während dem laufenden Spiel wärs eine Ermahnung gewesen, bei abgebrochenem Spiel ist es eine Tätlichkeit. So sind die Regeln.
Und wie soll denn dann bei dir bitte die Beweisargumentation sein?
Da würde es NIE rote Karten geben, wenn das zählt, dass der Spieler danach sagt, dass er das nicht wollte.
Ich wollte den Zaun ja auch nicht umfahren, also bin ich unschuldig und du zahlst?

Mickie: Doch das geht schon - wenn was geahndet wurde, was gar nicht passiert ist oder einem falschen Spieler Rot gegeben wird.
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#6
Alt 3. November 2009, 07:49  
reini
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Klarerweise darf eine unglaubwuerdige Schutzbehauptung des Urteil hoechstens im negativen Sinne gegenueber dem "angeklagten" Spieler angewendet werden.

Wenn aber der Trainer der gegnerischen Mannschaft und sogar der "gefoulte" Gegenspieler behaupten, es war keine Absicht dabei, dann reicht es eigentlich, dass die betroffene Mannschaft das eine Spiel mit 10 Spielern zu Ende spielt und sonst nicht weiter bestraft wird, oder?

Edit: Wenn dir beim Auto der Lenker auf einmal abbricht und dann faehrst in den Zaun, bist du auch unschuldig und hast nichts zu befuerchten(ausser die Werkstatt hat einen gefinkelten Anwalt, der dir die Schuld am technischen Versagen zuschiebt, aber das lassen wir jetzt mal ausser Acht)
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#7
Alt 3. November 2009, 07:52  
Berni
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Was hat der gegenseitige Spieler damit zu tun?
Ich fahr in den Zaun deiner Oma, deine Oma sagt: Den musst du nicht bezahlen, weil ich glaube, dass du es nicht absichtlich gemacht hast.

Übrigens kommt man auch ins Gefängnis, wenn man jemanden zusammenschlägt, der vorher zusammengeschlagen werden wollte.

Tätlichkeit ist Tätlichkeit und an dem ändern 10 Aussagen nichts.
Ist eh nur 1 Spiel wegen den Umständen gesperrt worden, was regt er sich / du dich da auf?
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