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Alt 17. November 2008, 20:20  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
Chris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes Ansehen
 
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ja... du bist sofort urheber deines werks, allein mit der schaffung...
allerdings muss es sich bei deinem werk auch wirklich um etwas mit wiedererkennungswert handeln... also eine kick plus bassline allein wird nicht reichen um irgendwie gegen jemanden vorzugehen...
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