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#1
Alt 10. November 2008, 12:44  
ThreeO
Insane Poster
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solange die releasaes in italien bleiben wird keiner was sagen, das tun sie aber nicht und das ist nicht ok!
__________________
http://www.balloonrecords.com
http://www.banditozz.com
http://www.loopinc.at

http://www.myspace.com/balloonrecords
http://www.myspace.com/fuckinhouse

mit jedem illegalen download verringert sich die penislänge um 1mm....


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#2
Alt 10. November 2008, 12:46  
Clubtune Music
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In Deutschland gilt, dass von offiziell veröffentlichten Songs Coverversionen ohne spezielle Erlaubnis der Rechteinhaber möglich sind. Nur bei „entstellenden“ Eingriffen in das Werk bedarf es der Einwilligung der Autoren bzw. des Verlags. Auch für die deutsche Übersetzung eines ausländischen Textes ist eine Erlaubnis notwendig. Dies hat einen wirtschaftlichen Hintergrund: Noch in den 1960er Jahren war der Texter der deutschen Version an den Einnahmen des Originals in Deutschland beteiligt. Normalerweise sichert sich der Verleger des Originals auch die Rechte an der Übersetzung. Nur wenn die Coverversion sehr große Einnahmen verspricht, kann der deutsche Texter eine Beteiligung an den Verlagsrechten erhalten.


lg
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#3
Alt 10. November 2008, 12:50  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
Chris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes Ansehen
 
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In Deutschland gilt, dass von offiziell veröffentlichten Songs Coverversionen ohne spezielle Erlaubnis der Rechteinhaber möglich sind. Nur bei „entstellenden“ Eingriffen in das Werk bedarf es der Einwilligung der Autoren bzw. des Verlags. Auch für die deutsche Übersetzung eines ausländischen Textes ist eine Erlaubnis notwendig. Dies hat einen wirtschaftlichen Hintergrund: Noch in den 1960er Jahren war der Texter der deutschen Version an den Einnahmen des Originals in Deutschland beteiligt. Normalerweise sichert sich der Verleger des Originals auch die Rechte an der Übersetzung. Nur wenn die Coverversion sehr große Einnahmen verspricht, kann der deutsche Texter eine Beteiligung an den Verlagsrechten erhalten.


lg

1. hier ist nicht deutschland
2. mit coverversionen werden hier - so nehme ich das zumindest an - bands angesprochen, die während ihrer live auftritte andere songs covern. (z.B. irgendeine jugendband spielt eine metallica nummer nach)
3. steht hier nichts über covers mit kommerziellem hintergrund
4. kannst du paragraphenreiten gehen was das zeug hält, das verwertungsrecht liegt beim label und wenn eben dieses nicht einverstanden ist...
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#4
Alt 10. November 2008, 12:53  
Clubtune Music
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das war ein besipiel dazu , honk

lg
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#5
Alt 10. November 2008, 12:53  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
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das war ein besipiel dazu , honk

lg

ein haltloses, honk
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#6
Alt 10. November 2008, 12:54  
Clubtune Music
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naja du heisst ja so =)
gg wie soll i den sonst schreiben =)
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#7
Alt 10. November 2008, 12:58  
Stee Wee Bee
"I am a Post" Poster
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Dann dürfte aber, um beim aktuellen Beispiel zu bleiben, weder eine Synthmelo drinnen sein, noch ein anderes Tempo als beim Original gewählt werden, NUR DANN ist es eine Coverversion, die keine Freigabe benötigt.

1:1 Covers waren schon immer erlaubt, aber das macht ja in der Danceszene niemand.
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