Zitat:
Zitat von Clubtune Music
In Deutschland gilt, dass von offiziell veröffentlichten Songs Coverversionen ohne spezielle Erlaubnis der Rechteinhaber möglich sind. Nur bei „entstellenden“ Eingriffen in das Werk bedarf es der Einwilligung der Autoren bzw. des Verlags. Auch für die deutsche Übersetzung eines ausländischen Textes ist eine Erlaubnis notwendig. Dies hat einen wirtschaftlichen Hintergrund: Noch in den 1960er Jahren war der Texter der deutschen Version an den Einnahmen des Originals in Deutschland beteiligt. Normalerweise sichert sich der Verleger des Originals auch die Rechte an der Übersetzung. Nur wenn die Coverversion sehr große Einnahmen verspricht, kann der deutsche Texter eine Beteiligung an den Verlagsrechten erhalten.
lg
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1. hier ist nicht deutschland
2. mit coverversionen werden hier - so nehme ich das zumindest an - bands angesprochen, die während ihrer live auftritte andere songs covern. (z.B. irgendeine jugendband spielt eine metallica nummer nach)
3. steht hier nichts über covers mit kommerziellem hintergrund
4. kannst du paragraphenreiten gehen was das zeug hält, das verwertungsrecht liegt beim label und wenn eben dieses nicht einverstanden ist...