@ Leki
Blechen müsstest du prinzipiell schon (wurde ja schon unten erwähnt, sobald Eintritt verlangt wird, ist es kommerziell und es müssen Abgaben gezahlt werden), nur wer wird das bei eine Privatparty schon als EINTRITT titulieren, wohl doch viel eher als KOSTENBETEILIGUNG, oder?
Du hast halt zufällig vorher für alle das Essen und Trinken eingekauft und sie geben dir nun das Geld zurück.
Ausserdem: Wo kein Kläger da kein Richter (Oder hast du solche Freunde, dass du gar keine Feinde mehr brauchst?
Grüße
Oliver