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#1
Alt 13. September 2008, 18:55  
guenny123
"Dancecharts is my life" Poster
guenny123 kann auf vieles stolz seinguenny123 kann auf vieles stolz seinguenny123 kann auf vieles stolz seinguenny123 kann auf vieles stolz seinguenny123 kann auf vieles stolz seinguenny123 kann auf vieles stolz seinguenny123 kann auf vieles stolz sein
 
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Ich finds leiwand, dass du als 20 Jähriger auch noch gegen eine solche Regelung bist. In Deutschland, ist das übrigens lange schon so, dass 16 - 18 Jährige nur bis Mitternacht fort dürfen, dass das in Kärnten auch so ist wusste ich nicht! Ich bin natürlich als 17jähriger total gegen solchen Schwachsinn u freu mich in NÖ zu wohnen! Da nimmt man den Jugendschutz ned so extrem hart zumal man bei uns außerdem mit 16 jegliche Art von Alkohol, also nicht nur Bier und Wein, konsumieren darf!

Geändert von guenny123 (13. September 2008 um 18:59 Uhr).
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#2
Alt 13. September 2008, 19:26  
Bacar Dee
"Dancechartsmaniac" Poster
Bacar Dee genießt hohes AnsehenBacar Dee genießt hohes AnsehenBacar Dee genießt hohes AnsehenBacar Dee genießt hohes AnsehenBacar Dee genießt hohes AnsehenBacar Dee genießt hohes AnsehenBacar Dee genießt hohes AnsehenBacar Dee genießt hohes AnsehenBacar Dee genießt hohes AnsehenBacar Dee genießt hohes AnsehenBacar Dee genießt hohes Ansehen
Deejay
 
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Zitat:
Zitat von guenny123
Da nimmt man den Jugendschutz ned so extrem hart zumal man bei uns außerdem mit 16 jegliche Art von Alkohol, also nicht nur Bier und Wein, konsumieren darf!

???

In NÖ darf man unter 18 Spirituosen konsumieren???
__________________
Zitat:
Zitat von Chris B.

Ach keine Ahnung, bin ein Psycho. :|
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#3
Alt 13. September 2008, 19:49  
Shibby
Insane Poster
Shibby kann auf vieles stolz seinShibby kann auf vieles stolz seinShibby kann auf vieles stolz seinShibby kann auf vieles stolz seinShibby kann auf vieles stolz seinShibby kann auf vieles stolz sein
 
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Wär mir auch neu
__________________
Lg Shibby
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#4
Alt 13. September 2008, 23:48  
Bazzrider
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ist auch nicht gestattet!
nur welcher barkeeper schaut immer nach ob du 18 oder 16 bist?
keiner, solange der umsatz passt!
__________________
Check out my new songs:

Save Your Soul
Shining Sun
Sign of Love
Island of Hope

@

www.myspace.com/bazzrider
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#5
Alt 14. September 2008, 01:10  
guenny123
"Dancecharts is my life" Poster
guenny123 kann auf vieles stolz seinguenny123 kann auf vieles stolz seinguenny123 kann auf vieles stolz seinguenny123 kann auf vieles stolz seinguenny123 kann auf vieles stolz seinguenny123 kann auf vieles stolz seinguenny123 kann auf vieles stolz sein
 
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NÖ Jugendschutzgesetz studieren! Ist so, glaubts ma mal was!
Ist übrigens das einzige Bundesland indem das erlaubt ist!

EDIT: Außer man hätte das Gesetz schon wieder geändert, meine Info stammt von der Rechtslage per Anfang dieses Jahres!
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#6
Alt 14. September 2008, 06:22  
Bazzrider
Insane Poster
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hmmm....man lernt immer was dazu =)
__________________
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#7
Alt 14. September 2008, 08:42  
Floppy
"Dancechartsmaniac" Poster
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Ähääm?

Jugenschutzgesetz Kärnten
Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen außer Haus ist ohne Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt:

- bis zum vollendeten 16. Lebensjahr von 6 bis 22 Uhr,
- ab dem vollendeten 16. Lebensjahr von 5 bis 2 Uhr
- ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ohne Einschränkung.


Jugenschutzgesetz NÖ
Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten
(1) Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von
öffentlichen Veranstaltungen ist jungen Menschen bis zur Vollendung
des 14. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr und
bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr
bis 1.00 Uhr erlaubt.



§ 18
Alkohol, Tabak und sonstige Rausch- und Suchtmittel
(1) Junge Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen
alkoholische Getränke (auch in Form von Mischgetränken wie z.B.
Alkopops) und Tabakwaren an allgemein zugänglichen Orten und bei
öffentlichen Veranstaltungen weder erwerben noch konsumieren.
__________________


Ray A./ The manic raid




Geändert von Floppy (14. September 2008 um 08:44 Uhr).
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