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#1
Alt 14. April 2008, 20:32  
reini
"Born to post" Poster
reini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehen
 
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Zivilgutachter will ich mir ersparen, der nimmt mir ja sicher auch wieer mind. 200 Euro ab...

Reicht nicht einfach nur das Teilegutachten?

Bei den Federn steht übrigens noch:
Rad/Reifenkombinationen
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen.
Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
- Es liegen besondere Prüfberichte bzw. Allgemeine Betriebserlaubnisse für die entsprechende Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.
- die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen
Prüfberichten (z.B. Einbau zusätzlicher Federwegbegrenzer) verändert werden müssen.
__________________

Einen geschenkten Gaul im Glashaus, wirft man keine Krone in die kurzen Beine
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#2
Alt 14. April 2008, 20:40  
RIWA
Insane Poster
RIWA kann auf vieles stolz seinRIWA kann auf vieles stolz seinRIWA kann auf vieles stolz seinRIWA kann auf vieles stolz seinRIWA kann auf vieles stolz seinRIWA kann auf vieles stolz sein
 
Benutzerbild von RIWA
 

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Ich glaube der weg zum ZIVI-Gutachter wird dir nicht erspart bleiben.

Felgen eintragen ist mit Gutachten kein Problem, Fahrwerk eintragen ist mit Gutachten auch kein Problem. Jedoch ist Räder und Fahrwerk eintragen schon shwieriger da ja die beiden Teile nicht aufeinander abgestimmt sind sondern nur jeweils für das original Fahrwerk bzw Felgen ein Gutachten aufliegt.
Deshalb muss halt ein Gutachten für diese Kombination spziell angefertigt werden.
__________________
lg Walter

.:Rettet den Wald....esst mehr Biber!:.
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