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#1
Alt 6. December 2007, 23:34  
Fuks
Member 1st Class
Fuks kann auf vieles stolz seinFuks kann auf vieles stolz seinFuks kann auf vieles stolz seinFuks kann auf vieles stolz seinFuks kann auf vieles stolz seinFuks kann auf vieles stolz sein
 
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Frage
Eine Frage an die Profis (passt zwar nicht ganz mehr hierher aber will keinen neuen Thread aufmachen):

Hab letztens mit Freunden diskutiert und es ging um die Rechtslage in Ö'reich: Ist hier wie früher nur der Upload von "meinen" (imaginären) Files illegal oder auch schon der Download, (wie es sich gehören sollte)..

Bitte um Antwort..
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#2
Alt 6. December 2007, 23:36  
KRIZ VAN DALE
"Dancechartsmaniac" Poster
KRIZ VAN DALE genießt hohes AnsehenKRIZ VAN DALE genießt hohes AnsehenKRIZ VAN DALE genießt hohes AnsehenKRIZ VAN DALE genießt hohes AnsehenKRIZ VAN DALE genießt hohes AnsehenKRIZ VAN DALE genießt hohes AnsehenKRIZ VAN DALE genießt hohes AnsehenKRIZ VAN DALE genießt hohes AnsehenKRIZ VAN DALE genießt hohes AnsehenKRIZ VAN DALE genießt hohes AnsehenKRIZ VAN DALE genießt hohes Ansehen
Deejay
 

Standard
Meines wissens gibt es ab 2008 eine Änderung beim Urheberrechtsgesetz und ab dann ist auch der Download strafbar. (Geldstrafe, Gefängnis bis zu 3J, Keine Bagatellausnahmen, keine minderung beim späteren Nachkauf des Originals, Verjährung nach 3 Jahren ab beendetem Kalenderjahr)

Gilt dann wenn du offensichtlich illegales Material downloadest. Also bei allen aktuellen Tracks die gratis irgendwo angeboten werden.

http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/ARTIKEL16.HTML

Geändert von KRIZ VAN DALE (6. December 2007 um 23:39 Uhr).
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#3
Alt 6. December 2007, 23:49  
reini
"Born to post" Poster
reini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehenreini genießt hohes Ansehen
 
Benutzerbild von reini
 

Standard
Genau wegen den MP3-Jays wird das Auflegen für mich immern ur ein Hobby bleiben...Aber da scho einiges miterlebt, dass gewisse Leute einfach billiger sind...so long..
Fürs Downloaden kommst du nicht ins Gefängnis oder kannst vom Staat zu einer Strafe verurteilt werden. Sehr gibts aber immer noch den Zivilrechtsweg. Da kann dich dann der Künstler(bzw. das Label) verklagen weil du ihm ja was gestohlen hast.
Somit kann das ganze auch teuer werden
__________________

Einen geschenkten Gaul im Glashaus, wirft man keine Krone in die kurzen Beine
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