Zurück   dancecharts.at forums > Community > Talk, Talk, Talk

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
#1
Alt 20. November 2007, 15:18  
DJSub-Zero
"Dancecharts is my life" Poster
DJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende ZukunftDJSub-Zero hat eine strahlende Zukunft
Deejay
 
Benutzerbild von DJSub-Zero
 

DJSub-Zero eine Nachricht über ICQ schicken DJSub-Zero eine Nachricht über MSN schicken DJSub-Zero eine Nachricht über Skype schicken
Standard
von Wikipedia: hier auch der link
-----------------
Bis 1780 hatte die Kirche hauptsächlich ihren Aufwand aus eigenem Vermögen und aus Erträgen ihres Grundbesitzes bestritten.

In der Regierungszeit von Kaiser Joseph II. (1780–1790) wurden viel Klöstern, Stifte und Kirchen aufgelöst. Aus diesen Erlösen wurde der sogenannte Religionsfonds, der unter staatlicher Verwaltung stand, geschaffen. Mit diesem wurde der Klerus besoldet und die Pfarren finanziert. Zusätzlich wurden staatliche Zuschüsse gewährt.

Hitlers Regime stellte 1939 die Zahlungen an die Kirche ein, beschlagnahmte den Religionsfonds und schuf das Kirchenbeitragsgesetz. Dies galt für die katholische Kirche, die evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses und die altkatholische Kirche in der Ostmark.

Nach dem Ende des Krieges wurde das Kirchenbeitragsgesetz in die österreichische Rechtsordnung übernommen und es erfolgte keine Restitution des Religionsfonds.
-----------------
__________________
ZERO ZONE @myspace

ZERO ZONE @ Netlog

for a bite klick here
"Wer Rechtschreibfehler findet....darf sie behalten"
Mit Zitat antworten
#2
Alt 20. November 2007, 15:31  
Berni
User of the year
Berni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes AnsehenBerni genießt hohes Ansehen
 
Benutzerbild von Berni
 

Standard
Zitat:
Zitat von DJSub-Zero
von Wikipedia: hier auch der link
-----------------
Bis 1780 hatte die Kirche hauptsächlich ihren Aufwand aus eigenem Vermögen und aus Erträgen ihres Grundbesitzes bestritten.

In der Regierungszeit von Kaiser Joseph II. (1780–1790) wurden viel Klöstern, Stifte und Kirchen aufgelöst. Aus diesen Erlösen wurde der sogenannte Religionsfonds, der unter staatlicher Verwaltung stand, geschaffen. Mit diesem wurde der Klerus besoldet und die Pfarren finanziert. Zusätzlich wurden staatliche Zuschüsse gewährt.

Hitlers Regime stellte 1939 die Zahlungen an die Kirche ein, beschlagnahmte den Religionsfonds und schuf das Kirchenbeitragsgesetz. Dies galt für die katholische Kirche, die evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses und die altkatholische Kirche in der Ostmark.

Nach dem Ende des Krieges wurde das Kirchenbeitragsgesetz in die österreichische Rechtsordnung übernommen und es erfolgte keine Restitution des Religionsfonds.
-----------------

ABLASSZAHLUNGEN zur Reformationszeit und davor wurden aber auch "Ablass bzw. Kirchen- und Glaubenserhaltunsbeitrag" genannt.

AlsAblass bezeichnet nach dem katholischen Kirchenrecht den Nachlass zeitlicher Strafen vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist (Corpus Iuris Canonici: Can. 992). Der Ablass entstand auf dem Boden der frühmittelalterlichen Bußpraxis in der lateinischen Kirche und wurde erstmals im 11. Jh. in Frankreich gewährt. Zunächst noch mit dem Bußsakrament verbunden, wurde er im 13. Jh. von diesem abgetrennt und in der Folge oft als „Bußersatz“ missverstanden

Dazu hier auch noch mal, was speziell ÖSTERREICH betriftt, ein Zitat aus dem Codex:
Das kirchliche Gesetzbuch (CODEX IURIS CANONICI) aus dem Jahre 1917 sagt im c. 1496, der Codex 1983 in den cc. 222, 1259 - 1263, dass die Kirche auch unabhängig vom Staat das Recht hat, von ihren Gläubigen Abgaben für die ihr eigenen Zwecke einzufordern.
Zitat Ende.


Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu


Powered by vBulletin Version 3.5.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
vBulletin Skin developed by: vBStyles.com, reworked by cyberaxe