In letzter Zeit ist verstärkt zu beobachten, dass Verkäufer den Marktplatz Ebay für eine neue, dubiose Geschäftspraxis (miss-)brauchen. Man bietet Artikel an, welche Teil eines hochpreisigen Produkts sind, aber welche im Regelfall nur wenige Euro wert sind. Durch die äusserst geschickte Weise, die Artikelbeschreibung zweisprachig (hier Deutsch und Englisch) zu formulieren, werden auch ausländische Käufer angesprochen.
Der entscheidende Punkt ist jedoch der Umstand, dass man bewusst auf die Benennung des Artikels als solchen in der englischen Übersetzung verzichtet. In der Praxis siehts das dann so aus, dass dem potentiellen Käufer ein sog. Slipmate (eine Gummiunterlage für einen Plattenspieler) angeboten wird, was aber durch das Artikelfoto nicht offensichtlich ist. Bei der Artikelbeschreibung sieht es dann ähnlich aus. Alles wesentlichen Artikeleigenschaften werden zweisprachig angegeben - ich revidiere: alle, ausser der eigentlich Bezeichnung des Artikels. Hier steht lediglich in Deutsch "Matte" oder "Gummimatte", die korrekte englische Übersetzung, aus der man erkennen kann, welcher Artikel angeboten wird, fehlt.
In der Praxis erhält man eine Artikelbeschreibung, welche dann in etwa so aussieht:
In dieser Auktion bieten Sie auf eine Gummiunterlage für den Technics SL1210 MK II
Zustand wie neu / near mint condition
Ideal für Aufnahmezwecke / ideal for recordings
Super Wiedergabe ihrer Schallplatten / super handling for your records
Originale Technics Qualität - original Technics quality
Shipping fees in Europe = 20 €
Die Versandkosten sind bewusst so hoch angesetzt, um der nicht der deutschen Sprache mächtigen Klientel vorzugaukeln, es handelt sich um einen Artikel, der aufgrund seiner Beschaffenheit (Gewicht, Abmessungen) Versandkosten in ebensolcher Höhe notwendig macht.
Mit dieser Methodik werden Beträge bis zu 300,- Euro von gutgläubigen, ahnungslosen Käufern abgezockt, was ein sehr schlechtes Bild auf die seriösen, deutschen Verkäufer im Ausland wirft. Da es dem Ebay-Sicherheitsteam bisher (scheinbar) nicht wichtig gut genug erscheint, dagegen vorzugehen, habe ich nun diesen Weg gewählt, potentielle Käufer zu warnen.
Wenn im Verkaufstitel schon mal "Slipmap" oder "Unterlage" steht - dann wird es sich halt auch nur um so eine handeln. Und wenn auf dieser Slipmap sagen wir mal 5 kg Goldbarren drauf liegen, sind die somit auch nicht mehr in diesem Gebot eingebunden.
Wäre is selbe als wie wenn jemand eine Autofelge zum Verkauf anbietet aber ein Foto vom gesamtem Auto drauf ist ...
Es bestätigt sich immer wieder die fast schon "goldene" Regel: Wer lesen kann ist klar im Vorteil !!!
Oft wird auf die Dummheit mancher Leute gesetzt, die nicht fähig sind das Gelesene logisch zu verarbeiten, weil Sie nur noch das Bild vom Plattenspieler, wie in diesem Fall, vor den Augen haben und sich denken - BOA! ein Schnäppchen!
Und noch was: wenn die Versandkosten schon mal mit 20 € angegeben sind, für ein Teil das max. 100 Gramm wiegt - lasse ich es mir vom angebenen Transportunternehmen (z.B. Post, DPD,) online ausrechnen und wenn der Betrag extrem niedrieger ausfällt als wie angegeben melde ich das bei Ebay wegen Betrugs und fertig.