als versicherungskaufmann gebe ich nun auch ne stellungnahme ab
generell gilt alles was mit rechnung (vinyl, cd) belegbar ist zum neuwert komplett mitversichert (in jeder halbwegs neueren haushaltsversicherung).
sollte mane keine rechnung über den kauf nachweisen könnnen, so wird auf vertraunsbasis 50% des vom kunden genannten neuwertes ersetzt.
dies gilt sofern sich der wert der vinylsammlung innerhalb der versicherungssumme bewegt.
wenn man auf seiner polizze den wert als nicht ausreichend empfindet, so würde ich empfehlen gegen einen kleinen aufschlag (3-4€ im monat) die versicherungssumme zu ehöhen.
mitversicherte schäden sind brand, diebstahl etc.
nicht mitversicherbar sind schäden die man selbst der armen vinyl zufügt *g*
lg