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#1
Alt 19. October 2006, 10:06  
Palermo
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---> dj@fire

Zitat:
Wenn der Umsatz 22.000 Eur excl. Ust im Jahr nicht überschreitet (in zukunft 32.000) gibt es eine spezielle Kleinunternehmer Regelung. Dh. man ist von der USt. ausgenommen - aber auch von dem VSt. abzug. Weiters zahlt man keine Einkommenssteuer unter dieser Grenze

also das man unter 22.000,- keine einkommensteuer zahlt, wäre mir neu. das stimmt sicher nicht.

du bezahlst nur keine einkommensteuer wenn du unter der geringfügigkeitsgrenze bist - ich glaub das waren so um die 300,-/monat.
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palermo

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#2
Alt 19. October 2006, 10:33  
dj_feivel
DJ
dj_feivel kann auf vieles stolz seindj_feivel kann auf vieles stolz seindj_feivel kann auf vieles stolz seindj_feivel kann auf vieles stolz seindj_feivel kann auf vieles stolz seindj_feivel kann auf vieles stolz sein
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richtig, es gibt aber glaube ich eine pauschalierung bis 22k / jahr.
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#3
Alt 19. October 2006, 11:34  
Wordz Deejay
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Zitat:
Zitat von Palermo
---> dj@fire



also das man unter 22.000,- keine einkommensteuer zahlt, wäre mir neu. das stimmt sicher nicht.

du bezahlst nur keine einkommensteuer wenn du unter der geringfügigkeitsgrenze bist - ich glaub das waren so um die 300,-/monat.


Geringfügig ist bis 316 Euro, davon fallen dann ca. 45 Euro für die Sozialversicherung bei der Gebietskrankenkasse weg. An das Finanzamt musst aber trotzdem ca. 1/3 Einkommensteuer abführen - außer Du hast jede Menge Rechungen über CDs u. Vinyls Der einzige Unterschied zur Vollbeschäftigung ist, dass Sozialver. u. Einkommenst. noch nicht abgezogen sind!!! Sozialversicherung kannst das Jahr drauf beim Steuerausgleich aber eh wieder absetzen...

Du kannst im Jahr aber bis zu ca. 700 Euro Rechnungen stellen, ohne dafür Steuern zu zahlen...

Finde das ist ein sehr interessantes Thema...

Geändert von Wordz Deejay (19. October 2006 um 11:50 Uhr).
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#4
Alt 19. October 2006, 16:12  
t3chnoid
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[quote=Wordz Deejay]Geringfügig ist bis 316 Euro, davon fallen dann ca. 45 Euro für die Sozialversicherung bei der Gebietskrankenkasse weg.
QUOTE]

geringfügigkeitsgrenze ist € 333,16
kenn mich bei dem thema leider nicht aus
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#5
Alt 19. October 2006, 16:54  
Wordz Deejay
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[quote=t3chnoid]
Zitat:
Zitat von Wordz Deejay
Geringfügig ist bis 316 Euro, davon fallen dann ca. 45 Euro für die Sozialversicherung bei der Gebietskrankenkasse weg.
QUOTE]

geringfügigkeitsgrenze ist € 333,16
kenn mich bei dem thema leider nicht aus

Dann wars halt voriges Jahr bis 316,00 Euro - wg. ein paar Euro auf oder ab...geht ja nur darum, dass trotzdem Einkommensteuer zahlen musst - auch wenn nur geringfügig beschäftigt bist...
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#6
Alt 19. October 2006, 17:22  
Palermo
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um mal ein paar unklarheiten zu beseitigen:

Sind Einkünfte aus einer nichtselbständigen "geringfügigen Beschäftigung" steuerpflichtig?

Einkünfte aus einer nichtselbständigen geringfügigen Beschäftigung sind zwar sozialversicherungsfrei (ausgenommen Unfallversicherung), aber dennoch voll steuerpflichtig. Wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung beziehen, fällt allerdings wegen der geringen Höhe der Einkünfte keine Lohn- oder Einkommensteuer an.

Beziehen Sie bereits Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (zB eine Pension oder einen Aktivbezug), dann werden die Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung bei der Einkommensteuerveranlagung dazugerechnet; und zwar auch dann, wenn wegen der geringen Höhe keine Lohnsteuer einbehalten wird. Die Steuer wird vom Gesamtbetrag Ihrer Bezüge berechnet.

Erhalten Sie gleichzeitig zwei nichtselbständige Bezüge, sind Sie verpflichtet, eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) einzureichen. Das ist zB der Fall, wenn Sie neben Ihrer ASVG-Pension noch eine weitere Pension von Ihrem Arbeitgeber erhalten oder wenn Sie bei zwei Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt sind.

quelle: https://www.bmf.gv.at/Steuern/FAQHuf...247/_start.htm
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#7
Alt 19. October 2006, 18:55  
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Ach wie ich meinen Steuerberater liebe...Ich bin seitdem ich aus der Schule bin selbständig, hab daher keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld und fühl mich wohl dabei.Beschäftigen tu ich mich dank vollem Vertrauen auf meinen Steuerfuzi mit dem ganzen Zeugs nur so wenig als möglich - bei ca. 400.000 Euro Jahresumsatz ists aber schon ganz nett wenn man da jemanden hat auf den man sich verlassen kann
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Ma braucht a großes Herz - und a schnölle Faust - nix aunderes mocht a de Legenden aus

Es gibt vielerlei Arten von Lärm. Aber nur eine Stille
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#8
Alt 20. October 2006, 11:34  
Wordz Deejay
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Zitat:
Zitat von Palermo
um mal ein paar unklarheiten zu beseitigen:

[b]
Einkünfte aus einer nichtselbständigen geringfügigen Beschäftigung sind zwar sozialversicherungsfrei (ausgenommen Unfallversicherung), aber dennoch voll steuerpflichtig. Wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung beziehen, fällt allerdings wegen der geringen Höhe der Einkünfte keine Lohn- oder Einkommensteuer an.

Beziehen Sie bereits Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (zB eine Pension oder einen Aktivbezug), dann werden die Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung bei der Einkommensteuerveranlagung dazugerechnet; und zwar auch dann, wenn wegen der geringen Höhe keine Lohnsteuer einbehalten wird. Die Steuer wird vom Gesamtbetrag Ihrer Bezüge berechnet.

Naja - auf alle Fälle bleibt Dir von nichts fast gar nix :-)))...Ich hab mir einen Steuerberater zugelegt u. jetzt damit fast nichts mehr zu tun.
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#9
Alt 20. October 2006, 18:25  
MiP
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Wenn man weniger wie 10.000 Euro pro Jahr verdient, dann zahlt man lt. § 33 EstG keine Einkommenssteuer. Erst darüber greift der progressive Steuersatz.

Daher zahlt man bei geringfügiger Beschäftigung keine Steuer, ich glaube, dass es sich sogar bei 2 Beschäftigungen ausgeht.
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