Also, die Abhörstationen zu manipulieren stellt den Tatbestand des Diebstahls, der Sachbeschädigung und was weiß ich noch dar.
Deshalb denke ich nicht, dass da extra AKM-Gebühren anfallen.
Auch für die Musik in den CD-Abteilungen, wo ja auch oft aktuelle CDs laufen, sollte das gelten. Während das ja in anderen Abteilungen oder geschäften nicht gestattet ist.
Dort darf nur Radio oder Fernsehen live laufen, damit es abgabenfrei bleibt.
|