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Alt 26. August 2005, 15:30  
be52
n00b
be52 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
 

Reden
Sorry das ich mich dazu auch mal melde.

in D ist es grundsätzlich nicht erlaubt Hörproben ins netz zu stellen, egal wie lange. Das ist nur mit einem sogenannten VR-OD2 Vertrag der Gema möglich. Dort muss man dann je nach Angebot eine Fixe Gebür 1x in Jahr an die Gema abdrücken. Allerdings gibts das auch für lange Streams was dann teurer ist. Alles fein säuberlich bei der Gema nachzulesen.

Was allerdings richtig ist, ist die Serverbelastung. Wer wenig hat kann auch lange und wer viel hat, MUSS weniger machen, ausser er hat zu viel Geld und die Serverleistung ins unendliche zu treiben.

Die Menge der Titel die DJ Shop als Hörprobe bietet, hat kein anderer Shop und ich weiß wovon ich rede. Hab ja auch unter anderem den neuen Shop (djshop.de)gemacht.

Wie das in Österreich gehandhabt wird weiß ich nicht. Ich selbst hab alle Hörroben weggemacht, denn ich hatte keine Lust noch mer Gema zu zahlen.

Grüße
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