Zitat:
Zitat von Disco-Store, Gue
1 x Mord = 3 Monate Haft
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Wenn's um den Fall Natschläger geht, so lautete die Anklage aber selbstverständlich auf Körperverletzung mit Todesfolge.
Es wurden zwei Jahre verhängt, davon drei Monate unbedingt.
Natschläger starb an einer Verletzung, die aus dem unglücklichen Sturz auf die Gehsteigkante resultierte.
Also von Mord keine Spur.
Und von den beiden Soldaten, die ein Nazivideo ins Netz stellten, hat einer 13 Monate bedingt ausgefasst, der andere wurde freigesprochen.