Kurzer Auszug aus den rechtlichen Begriffen der Tonindustrie in Aufgliederung der Ausgabe 2001 - Inhaltsverzeichnis ist Quelle - :
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Bootleg: Heimlicher Mitschnitt eines Konzerts, der unerlaubt vervielfältigt wird (Raubkopie).
..........Als Bootleg zählen auch Tracks, die ohne Erlaubnis eines Urhebers hergestellt wurden, aber aufgrund einer gemeldeten Testphase nicht als illegal gelten..............
Bootleg:
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Coverversion: Neue Version eines bereits vorhandenen Titels.
Coverversion:
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Copyright: Das Copyright wird häufig mit Urheberrecht übersetzt, was jedoch nicht ganz zutreffend ist. Copyright bedeutet übersetzt eigentlich Vervielfältigungsrecht. Gemeint ist nach amerikanischem Recht jedoch das Urheberrecht als solches.
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REMIX
Remix: Neubearbeitung eines Titels. Wird oft erstellt, um die Lebensdauer eines Titels, besonders im Dancebereich, zu verlängern. Meist werden die Remix-Produktionskosten hälftig von den Lizenzeinkünften der Künstler abgezogen.
REMIX
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Da Stee Wee und der Orgasmo kennen sicher diese schöne Bücherl, ist ein Leitfaden und ich schätz mal so ca. 1000 Seiten dick.
Das ist nur die kurzbeschreibung aus dem Inhaltverzeichnis
