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Leki 29. July 2002 12:12

Ich weiß zwar nicht, obs wirklich in die Kategrorie paßt, aber vermutlich werd ich hier am ehesten eine Antwort erhalten:

Was genau is eigentlich der Unterschied zwischen: BOOTLEG, COVERVERSION oder einem REMIX???

Sowohl rechtlich, als auch Musikalisch!
Wenns sowas schon gegeben hat als thema bitte NUR LINK POSTEN! - DANKE

DjSatanic 29. July 2002 12:18

BOOTLEG: 2 Tracks werden mit einander gemixt das ein einziger Track entsteht

Coverversion: Ein Track (meistens 80 Jahre) wird neu aufgemöbelt

Remix: Ein Track wird von einem anderen verändert wo bei darauf aber geachtet wird das er doch mit dem Original zusammen hängt

Ungefähr so müsste es passen. Rechtliches weiss ich leider nicht.

Stee Wee Bee 29. July 2002 12:29

Falsch !!!
Bootleg bedeutet nichts anderes als Raubpressung !!! das kann Vinyl oder CD oder Tape sein. Gerade im asiatischen Raum sind es vorrangig Bootlegs, die verkauft werden. Äußerlich oft gar nicht vom Original (z.B. eine Madonna-CD) zu un terscheiden, aber eben nicht von der Originalfirma, sondern schwarz kopiert (gepresst) und wesentlich billiger zu haben. Das ist wie mit gefälschten Banknoten.
Natürlich gibt es in letzter Zeit auch "Bootlegs" mit zusammengemixten Tracks, doch das ist nur eine Randerscheinung. Aber als Definition für Bootlegs kann man diese Mix-Vinyls nicht heranziehen.

Remix: eine von der Originalfirma in Auftrag gegebene Veränderung einer Originalversion. Kann was aktuelles oder auch älteres sein.

Coverversion: Neuinterpretation eines bereits vorhandenen Songs (von wann ist egal).

maximummusic 29. July 2002 12:31

nicht ganz!!!

original erstellt:BOOTLEG: 2 Tracks werden mit einander gemixt das ein einziger Track entsteht

also kann auch cover sein sind meistens
pressungen die nicht officell im handel sind schwarzpressungen.

original erstellt: Coverversion: Ein Track (meistens 80 Jahre) wird neu aufgemöbelt

Brauchst du genemigung von Verlag oder Komponisten/Texter ohne denn geht garnichts

Remix wird in auftrag gegeben von Orignal Künstler / label usw kann auch nicht jeder einfach machen.

Indurro 29. July 2002 12:32

<BLOCKQUOTE>Zitat:</font><HR>Original erstellt von LEKI:
Sowohl rechtlich, als auch Musikalisch!
<HR></BLOCKQUOTE>

Naja, rechtlich gibts nicht da nicht viel zu sagen. In allen 3 Fällen ist man selber nur Produzent, aber kein Urheber.

maximummusic 29. July 2002 12:32

jetzt waren wir gleichzeitig :D

DjSatanic 29. July 2002 14:51

Aha das mit dem Bootleg hab ich ned gwusst. Das ist eben das rechtliche.

Berni 29. July 2002 18:16

BOOTLEG bedeutet aber nicht zwangsläufig Raubpressung.
Klar sind die meisten Bootlegs Raubpressungen, aber das verfehlt somit die eigentliche Bedeutung.

Berni 29. July 2002 18:31

Kurzer Auszug aus den rechtlichen Begriffen der Tonindustrie in Aufgliederung der Ausgabe 2001 - Inhaltsverzeichnis ist Quelle - :
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
..................
Bootleg: Heimlicher Mitschnitt eines Konzerts, der unerlaubt vervielfältigt wird (Raubkopie).
..........Als Bootleg zählen auch Tracks, die ohne Erlaubnis eines Urhebers hergestellt wurden, aber aufgrund einer gemeldeten Testphase nicht als illegal gelten..............
Bootleg:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Coverversion: Neue Version eines bereits vorhandenen Titels. Coverversion:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Copyright: Das Copyright wird häufig mit Urheberrecht übersetzt, was jedoch nicht ganz zutreffend ist. Copyright bedeutet übersetzt eigentlich Vervielfältigungsrecht. Gemeint ist nach amerikanischem Recht jedoch das Urheberrecht als solches.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
REMIX
Remix: Neubearbeitung eines Titels. Wird oft erstellt, um die Lebensdauer eines Titels, besonders im Dancebereich, zu verlängern. Meist werden die Remix-Produktionskosten hälftig von den Lizenzeinkünften der Künstler abgezogen.
REMIX
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Da Stee Wee und der Orgasmo kennen sicher diese schöne Bücherl, ist ein Leitfaden und ich schätz mal so ca. 1000 Seiten dick.
Das ist nur die kurzbeschreibung aus dem Inhaltverzeichnis ;)

DJ Rotterdam 29. July 2002 19:17

Dachte bisher eigentlich auch immer, dass "Bootlegs" auch "Promos" bzw. "Demos" sind, welche aber dann eben nicht offiziell erscheinen, weil eben die Rechte dafür nicht erworben wurden, doer so.
Siehe "DHT - Total Eclipse, Like A Prayer (ebenso von Erdbeerlimes)
Bei denen steht ja auch so gut wie nie ein Interpret oder sonstiges drauf, damit man sie anscheinend ned belangen kann?


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