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Einspruch! Der ultimative Rechts-Thread!
NEIN! Es geht nicht um eine politische Diskussion, sondern um Gesetze bzw. Rechte! :hihi:
Ich hab da ein paar Fragen und dachte mir, ich mach da einen neuen Thread auf, vllt, gehts ja anderen gleich ;). Also: Frage 1: Bei uns zu Hause hat jeder Mieter 1 Parkplatz für sich, der auch mit der Hausnummer beschriftet ist. So, was ist nun, wenn ein fremdes Auto ( kein Nachbar ) dort längere Zeit steht ( ca. 1 Stunde )? Darf man den abschleppen lassen, sprich, wer zahlt die Rechnung? Ich als Auftraggeber oder der "Falschparker"? Frage 2: Erst vor wenigen Tagen habe ich wieder so ne Mail bekommen, dass ich eben im Lotto gewonnen habe und ich jetzt meine Daten bekannt geben muss und so bla bla bla mit einer Adresse unten vom Absender. Natürlich reagiere ich sonst mit sofortiger eliminierung solcher Mails jedoch dachte ich mir, ich schreib dem mal zurück, dass ich bereits meinen Anwalt kontaktiert habe und der bereits alles mögliche in die Wege geleitet hat. Dürfte ich sowas behaupten, obwohl es nicht stimmt oder ist es scheißegal? Lg |
Servas,
also bei Punkt 2. kann ich nur sagen, das sich das nicht viel bringen wird. Da es meistens bzw. eh immer um Bots handelt die es automatisch verschickt. Wennst zurück schreibst kriegst jetzt noch mehr Mails. Da sie jetzt wissen, das die Adresse auch 100% aktiv ist. lg |
Bezüglich zweitem:
Ich hatte auch dauernd sms von Jamba bekommen, keine Ahnung weshalb. Jedenfalls hatte ich damals auch mit einer Klage meines Anwaltes gedroht. Dann kam noch eine sms, dass es ihnen leid tut und sie mich nicht mehr belästigen. Nur bei dir hört es sich fast nach einem Spammail an, deshalb weiß ich nicht, ob deine Antwort überhaupt angekommen ist :D |
Zitat:
Woher willst du wissen, ob: 1. Das nicht z.B. sein Dienstwagen ist? 2. Er sich mit jemanden ausgemacht hat, dass dieser den Parkplatz nutzen darf? |
vielleicht ist es sein eigener parkplatz, oder er fragt uns im namen seines nachbarn da sie unlängst darüber geredet haben ;) ...oder es is einfach eine rein theoretische frage weil ihm grade fad im kopf ist :D
btw...wenns mit dir aber wirklch nix zum tun hat, was interessierts dich dann überhaupt? :D |
Zitat:
Das würde ich deinen Hausverwalter fragen, imo kannst einen Zettel auf die Windschutzscheibe legen das der Falschparker hier nicht parken darf und bei eventueller Wiederholung mit einer Anzeige zu rechnen ist. Wenn es sich um Eigentumswohnungen handelt, darfst du das Auto abschleppen lassen bzw. den Falschparker anzeigen, da der Parkplatz dann deiner Wohnung, auch im Grundbuch (Parifizierung), zugewiesen ist. |
Zitat:
Nein. also es ist schon so, dass es mein eigener Parkplatz ist gg. Es ist auch so, dass das tatsächlich andauernd bei uns passiert, da in meiner Straße auch ein Seniorenheim ist und wenn die Leute (Anm. der Redaktion: Besucher sind selbst Senioren) die dann besuchen kommen, parken die einfach quer drauf los. Das mit der Spam Mail war mir eig. klar, hat ja e keinen Sinn drauf zu antworte, wollte nur wegen den rechtlichen Sachen bescheid wissen ;). Thx a lot! |
Hi,
Ich hätte da mal eine Frage. Ich hab am Sonntag mein Moped :rolleyes: bei einer Tankstelle bei mir in der Nähe stehen lassen weil es wieder mal geregnet hat - Pickerl ist abgelaufen - Ja meine eigene Schuld. Gestern wollte ich heimfahren und sehe die "Verständigung" der Polizei. Bin gestern noch zum Posten, aber der zuständige Polizist war nicht mehr da - Ich soll heute nochmal kommen und vorher anrufen Auf dem Zettel steht, ich hätte bis heute 18:00 Uhr, Zeit die Organstrafe zu zahlen, ansonsten wird eine Anzeige erstattet. Hab heute angerufen und gesagt, dass ich gegen halb 6 kommen werde, der zuständige Polizist hat jedoch gesagt, ich bräuchte nicht mehr kommen, da die Anzeige bereits erstattet wurde. Hab danach mit einem Typen bei der BH geredet und der meinte ich wär im Recht und wenn ich bis heute 18:00 Uhr zahlen würde, bekäme ich keine Anzeige... Eine schnelle Antwort/Hilfe wär sehr hilfreich. Möchte die Anzeige natürlich vermeiden, da die Strafe natürlich umso größer für mich wird, wenns über die BH läuft... |
Wenn die rechtlich geltende Pflicht bis heute Abend 18:00 Uhr gilt, kann der Polizist mMn Anzeigen schreiben was er will, solange du deinen Pflichten nachkommst.
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Ok, hoffentlich :)
Was ich vergessen habe zu sagen. Auf diesem Zettel stand: [ ] Es wird eine Anzeige erstattet Es war nicht angekreuzt, und wie ich heute angerufen habe, habe ich dem Polizisten darauf angeredet. Dieser hat nur gemeint, er habe darauf vergessen... Lauf ich da gegen die Wand, wenn ich mich gegen einen Polizisten anlege, obwohl ich es Schwarz auf Weiss habe? |
Ich schätze mal, wenn er drauf vergisst, ist das seine Schuld.
Wenn was SCHWARZ auf Weiß ist... dann wird er kaum was sagen können. Aufjedenfall mach noch paar Beweiß Fotos, sollte es wirklich zu nen Prozess kommen. Wennst dich mit erm anlegst. 2.) Wenn das steht du hast BIS 18 UHR Zeit, dann ist die Frist auch einzuhalten (beidseitig), da kann er ned davor ne Anzeige machen. 3.) Kann er beweißen das du mit dem Moped gefahren bist? Kannst ja auch dort herum stehen gelassen haben und dann ist das Pickal halt abgerennt. |
Is eine "Verständigung" überhaupt rechtsgültig? MUSS er dich nicht normalerweise sofort anzeigen?
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Zitat:
Glaub ich auch, weil wie soll er beweißen, dass das Moped inbetrieb war? |
Zitat:
Nein, das war am Montag um 4:00 Früh - Wie gesagt habs stehen lassen müssen, weil es geregnet hat. Nja ich bin mitn Pickerl aber schon länger drüber, das is das große Problem... Zitat:
Gute Frage. Vielleicht weiss das ja jemand hier... |
Wenn a gültiges Taferl am Moped drauf is, ists egal ob des Ding in Betrieb war oder nicht. Der rechtsgültige Zustand dass das Moped der StVO entspricht, ist durch das abgelaufene Pickerl nicht mehr gegeben.
Wenn der Kiberer meint er hat die Anzeige schon geschrieben, holst sie dir ab und legst dann Einspruch wegen Amtsmissbrauch ein. Ansonsten bis heute 18:00 Uhr zahlen, vermeidet wohl am ehesten jeden weiteren Stress. |
Das is egal, es steht nicht auf deinem privaten Grund, somit könnte ja das Moped einen Ölverlust haben, der den Belag dort vl beschädigt...oder der Stände is falsch montiert und das ganze fliegt um während ein Kind vorbeigeht. Alles Dinge, die beim Pickerlmachen festgestellt werden hätten können ^^ Also zählt die Ausrede nicht, dass es ja nicht in Betrieb war
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Zitat:
Nja in dem Sinne will er mein Geld ja nicht mehr :rolleyes: Er meinte ja ich bräuchte nicht mehr vorbeikommen und zahlen, weil das schon die BH erledigen würde... Auf jeden Fall werd ich heute mal raufguggen und des ausdiskutieren... Danke an alle :) |
Sag uns dann Bescheid, solltest du mal Freigang bekommen!
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Lol
Ja mach ich :D :D :D |
Zitat:
Wenn dies der Fall ist hat er eine Frist (die mit bis heute 18:00 Uhr festgelegt wurde) nicht beachtet und begeht somit ein Amtsvergehen, das wenn mans drauf anlegt, teuer werden kann. Da die Situation aber ansich für dich auch heikel werden kann, abgelaufenes Pickerl, würd ich eben lt. dieser Frist das bis heute 18:00 einzahlen, mit dem Verweis auf das Gespräch mit der Bezirkshauptmannschaft, dass dir diese Möglichkeit noch immer offen steht. Weil bis zu dem jetzigen Organstrafmandat (36.- € ?) kommt noch einiges hinzu, kommt dann sicher das volle Programm mit Vorführen usw. und das wird dann nicht mehr billig sondern fängt bei 196.- € an ... Nachtrag: Weil du gesagt hast, der Polizist hat vergessen das "Kreuzerl" zu machen - wennst es drauf anlegen willst, kannst Beschwerde einlegen weil die Verständigung falsch ausgefüllt wurde und somit hinfällig ist. Bekannter bekam mal eine Anzeige über 468.- € (Schnell fahren, nicht sicheres Mitführens eines Motorradreifens etc.) und es war nur 1 Schreibfehler bei seinem Namen drinnen, er hat den RsB Brief deswegen nicht angenommen und das ganze wurde nach ein wenig Gezanke für hinfällig erklärt. |
Wie viel ich bezahlen muss, hat er nicht erwähnt... Er schrieb nur darauf, dass ich es bis heute 18:00 Uhr zahlen müsste, nicht wie viel...
Natürlich bin ich mit meinem abgelaufenen Pickerl selbst Schuld, kann er also wirklich es drauf anlegen und sagen jetz verpass ich ihm ne richtige Strafe!? |
wielang is das pickerl denn schon abgelaufen?
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Eindeutig zu lange... Spielts eine sehr grosse Rolle?
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wielang denn? 4 monate darfst du sowieso überziehn...
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Ja es sind nochmal 2 monate drauf... :(
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dürfte dir 84 euro kosten.
(angaben ohne gewähr) :D |
Ist pro Monat jeweils mehr zu zahlen?
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§ 103 Abs. 1 iVm § 36 lit. e KFG 1967
Als Zulassungsbesitzer nicht dafür gesorgt, dass am Fahrzeug eine den Vorschriften entsprechende Begutachtungsplakette (§ 57a Abs. 5 und 6 KFG 1967) angebracht war, weil das Fahrzeug zu einem Zeitpunkt auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr verwendet wurde, zu dem der vierte auf den in der Begutachtungsplakette eingelochten Zeitpunkt für die wiederkehrende Begutachtung folgende Monat bereits abgelaufen war. 84 EURO |
und gibts schon news?
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Hätt auch mal eine Frage die mich schon länger beschäftigt:
Darf man mit Badeschlapfen (oder auch Flip Flops) autofahren? |
Zitat:
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Ich geb zu, dass ich kleine Strecken immer mit Flip Flops fahre. Alles was über 10km liegt, fahr ich mit festem Schuhwerk :o
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Zitat:
Zählen denn deine Ballerinas zu festem Schuhwerk? ![]() |
Hatten wir ja schon mal im Spam Thread.
Ich zieh mir immer die Flip Flops vor dem fahren aus, und fahr Barfuß. |
Fahr auch oft mit Flip Flops. Find nicht das die so unangenehm sind zum autofahren.
Aber wie auch Petzi, fahr ich bei längeren strecken eher mit turnschuhen. |
Zitat:
Nö, meine Wedges ;) |
mit Flip Flop fahrn, is was für Mädchen, wenn ich im Auto sitz, dann will ich volle Kontrolle, das kann ja nix wenns da an den Füßen immer klappert...
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