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Wenn's um den Fall Natschläger geht, so lautete die Anklage aber selbstverständlich auf Körperverletzung mit Todesfolge. Es wurden zwei Jahre verhängt, davon drei Monate unbedingt. Natschläger starb an einer Verletzung, die aus dem unglücklichen Sturz auf die Gehsteigkante resultierte. Also von Mord keine Spur. Und von den beiden Soldaten, die ein Nazivideo ins Netz stellten, hat einer 13 Monate bedingt ausgefasst, der andere wurde freigesprochen. |
Für mich war das Mord.
..und selbst für schwere Körperverletzung find ich 3 Monate ein Witz. Wenn ich allerdings mein gewünschtes Strafausmass hier verkünden würde, wäre ich für längere Zeit im Knast.....:mad: ! LG Gue |
Sorry, Mord ist eine vorsätzliche Tat mit dem Motiv, GEZIELT einen Menschen umzubringen.
Wenn irgendein alkoholsierter Assi wahllos jemanden schlägt, stößt oder tritt, dieser dann hinfällt und stirbt, so ist das Körperverletzung mit Todesfolge. Auch ich halte das Urteil für zu mild, aber Mord war das keiner. Dann wäre jede Schlägerei, wo einer unglücklich zu Tode kommt, auch Mord. |
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Ja, und deshalb möchte Ich ja Österreich verlassen! ![]() |
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