Zitat:
Zitat von Steve Guess
Ich behaupte nicht, dass ich Recht habe, aber ich behaupte, dass im Moment nicht genau festgelegt ist, ob die Bootleg Sache erlaubt ist oder nicht.
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Somit hast du dann aber Unrecht.
Das ist nur dann erlaubt, wenn du diesen Bootleg nur für dich machst, ihn weder öffentlich aufführst, noch verbreitest. Erlaubt nur dann, wenn du die schriftliche Erlaubnis vom Urheber bzw. von demjenigen an den der Urheber die Verwertungsrechte abgetreten hat.
Das ganze rennt nach "Wo kein Kläger, da kein Richter". Außerdem ist in unseren, ich nenns mal
undergroundigeren Sektor ohnehin als Promotion zu sehen - aber wie's jemand zu sehen hat, kann man keinem vorschreiben. Gibt sicher Artists die sich daran stören.