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Zitat von Ossi
Wahrscheinlich nicht der nette Hr. Kontrolleur den man von der Türe verweist, eher mehr dann der freundliche Polizeibeamte mit Gerichtsbeschluss etc.
Verweigert man dem Kontrolleur den Zugang, kanns eben wie gesagt soweit ausarten, dass die Sache dann den Gerichtsweg wegen Betrugs (Schwarzsehen) geht. Gibt auch schon einige Beiträge dazu im www - einfach mal googeln.
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ganz einfache möglichkeit: man öffnet fremden prinzipiell nicht die Tür
und falls es halt mal blöd hergehen sollte dann meldet man das kastl wieder an da man sich soeben einen neuen fernseher gekauft hat den man dann nach ein paar monaten halt wieder verschenkt