Da es sich bei den Wörtern DJ und Shop um allgemeine Begriffe handelt, kann man diese auch nicht patentieren lassen.
Sonst hätte sich ja auch nicht vor Jahren ein Domaingrabber djshop.at (ohne Bindestrich) sichern können.
Der ist aber eh schon pleite und will jetzt Unsummen für die Domain.
Pfeif drauf, kennt eh jeder die korrekte
Allerdings darf jetzt keiner mehr die Domain erwerben und damit Tonträger verkaufen.