Zitat:
Zitat von tomy_s
Im Falle eines Führerscheinverlustes, muss man unverzüglich, (spätestens eine Woche danach) eine Verlustenanzeige bei derPolizei machen und mit dieser dann einen Antrag auf Ausstellung eines Führerscheinduplikates bei der BH stellen. Jetzt mal eine rein hypothetische Frage ( ) was passiert wenn man über diese Frist kommt?
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Da darf eig. nichts sein!
1: Das du den Führerschein bestanden u. geschafft hast, ist ja sowieso im System vermerkt.
2: Wenn ich an Strafzettel bekomme steht auch immer dabei: Bis spätestens 31,... einzahlen. Was mach ich,... ich zahle es grundsätzlich 2 Wochen später ein u. es ist noch nie was passiert,.....
3: Wenn sie da mehr Geld verlangen nur weil du über diese "eine woche" frist kommst,.... würde ich mich aufregen u. sicherlich nicht zahlen(Aus Prinzip)
BSP: Du bist im Ausland u. verlierst ihn. Kommst erst wieder in 2 Wochen zurück,....
2tes BSP: Du verlierst ihn u. kommst erst 3-4 Wochen später drauf, das er nicht mehr da ist,....