@flooy: Da mein Aufruf (der an Dich gerichtet war) nicht verstanden wurde.. Ganz deutlich und ohne Umschweife:
1) Wo wurde dieses Gerät gekauft?
2) Wurde dieser Händler bereits mit Deinem/ Eurem Problem konfrontiert?
3) Was hat dieser Händer bereits für Schritte unternommen, um Dein Problem zu lösen?
4) Wurde ein Reparatur-Auftrag vergeben?
Dein Anspruch ist eine eindeutige Garantie-Inanspruchnahme (keine Gewährleistung).
LG Gue
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Jeder kennt den billigsten Preis, aber keiner den Wert!