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Zitat von t3chnoid
sollte sich herausstellen dass die fotos damals von dieser 'Nationalen Front'-Vereinigung stammen, kommt das NS-Verbotsgesetz zum 'Einsatz' da diese Vereinigung damals scho verboten war bzw. wurde
sollten 'nur' bilder wo der Strache zB mim Hitlergruß zu sehn sein, auftauchen, dann wärs ned strafbar auf grund der Verjährung
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wenn dann ist es umgekehrt.
aber mir ist keines eines verbrechens bzw. eines strafrechts bewusst. und ich denk auch dem herrn strach "noch" nicht.
diese leute waren ja zu dieser zeit noch nicht bei dieser vereinigung, zumindest hat da das gesetz noch nicht gewusst von.
und wenn das strafrechtlich ist,wenn man auf nem foto mit nem "verbrecher" drauf ist. der jahre später was verbrochen hat in dieser szene. kann ja der strache zu der zeit des fotos nichts dafür.
er kann zumindest sagen, er was sich keiner schuld bewusst. er hat ja nicht gewusst, das die anderen mal strafmündig werden. gedacht vil., aber nicht gewusst.