Vorab: sorry für das Offtopic, weil es ja nichts mehr mit dem Thema direkt zu tun hat. Aber @admin du kannst jeder Zeit ein Forum aufmachen für Rechtliche fragen oder wo nur anfragen stellen kann bzgl Gesetze bzgl ALVG, STVO,AuslBG, Arbeits+Sozialrecht usw...
um Mitternacht werd ich Dienstlich, WIE GEIL
Zitat:
Zitat von Schicki
Jo Schnuppern habe ich gemeint. Wußte jedoch nicht, obs sowas offiziell im Gesetz auch gibt. Dass man da GAR NIX anrühren darf, ist blöd. Gut, Gefahrensituationen würde ich verstehen...aber in einem Tonstudio.
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Wie schon gesagt es braucht ein glas wasser umschmütten z.B.: beim Mischpult und er kommt dann irgendwie in den stromkreis. hat er in arsch offen (wenn man es so sagen kann.)
Zitat:
=Indurro]
1) Schnuppern:
Gibt es da eine gesetzliche Regelung, wie lange man "schnuppern" darf? Wieviel Stunden, über welchen Zeitraum, etc.? Oder muss das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich vereinbart werden?
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nein gibt es nicht, da er ja die person nicht anmelden muss, kann sie 24h auch arbeiten 7 Tage die woche
... man kann sagen es ist für die Privatperson einfach eine "Privatzeit"
Zitat:
Zitat von Indurro
In meinem konkreten Fall gehts um folgendes.
Hab 5 Jahre bei Firma A gearbeitet und mich dann bei Firma B beworben.
Während meines Urlaubs hab ich bei Firma B an einem Montag "geschnuppert", nicht lang, ca. 2 Stunden.
Da das ganze recht erfolgreich war, wurde mir (mündlich) zugesichert, dass ich den Job habe und auch die restliche Woche quasi zur Einschulung kommen solle - was mir auch bezahlt wird.
Hab dann von Dienstag bis Freitag von jeweils 09:00 bis 12:30 dort gearbeitet, und wurde ab der kommenden Woche dort angestellt.
Mittlwerweile (3 Monate später) ist dieses Dienstverhältnis wieder aufgelöst worden (einvernähmlich).
Daher meine prinzipielle Frage: Ich hab das nicht schriftlich dass ich diese 4 Tage bezahlt werde, wie siehts da aus wenn ich mich an die Arbeiterkammer wende?
Geht zwar nicht um viel Geld, aber zumindest 100 Euro werdens schon sein.
Hab ja dort gearbeitet, nicht geschnuppert ....
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ist es die firma wo du mich mal angerufen hast? ---> rein interesse halber
Ich kann dir da zwei Tips geben: Frag mal bei der Krankenkassa nach ob du angemeldet warst. grund, wenn das der fall sein sollte, und du hast dein geld nicht bekommen, frag bei der Firma nach ob sie das geld dir schon überwiesen haben, wenn ja passt es (kontrolliere Trotzdem nacht), wenn nein AK.
Tipp zwei. Mal mit der Firma reden wie es mit der Bezahlung ausschaut (egal ob die Firma bockt oder nicht). Und dann wieder das selbe schema. ja--> passt; nein ----> AK.
Du kannst auch der Firma mit der AK drohn musst du nicht, hat vor und nachteile!!!
+ = firma merkt vielleicht das du es ernst meinst.
- = wenn alle Mitarbeiter in der Firma zusammenhalten, hat es die AK sehr schwer!!
aber hast du eine Arbeitsbescheinung oder ein Kündigungsschreiben bekommen?
[Indurro=quote]
Ist in dem Fall einer geringfügigen Beschäftigung nicht der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Selbstversicherung bei der Gebietskrankenkassa abzuschließen?
Der Arbeitgeber braucht ihn ja nur melden, bezahlen muss es der Arbeitnehmer (ca. 45 Euro pro Monat).
[quote]
es gibt zwei untereschiede:
Unselbstständig = 349,01 € Brutto! da muss die Unfallversicherung schon dabei sein.
Selbstständig/Freiberuflich/Werkvertrag usw... = 349,01 € Netto! da muss der Dienstnehmer selbst für die Unfallversicherung aufkommen.
Wie hoch Die Unfallversicherung bei beiden Version istweis ich leider nicht, da wer es am besten bei der Krankenkassa nachzu fragen.
Zitat:
Zitat von Indurro
Und wie sieht das ganze im Falle einer Arbeitslosigkeit seitens des Arbeitnehmers aus, der sich geringfügig was dazu verdienen will. Prinzipiell wäre er ja über das AMS versichert. Muss er diese Selbstversicherung auch dann bezahlen, wenn er kein Arbeitslosengeld beantragt/erhält? Oder ist das wurscht und die Selbstversicherung ist auf alle Fälle zu bezahlen, wenn man ein Einkommen hat, auch wenn es nur geringfügig ist?
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du kannst bis zu dieser Grenze bis zu 349,01 € dazuverdienen ist kein problem. aber musst wieder aufpassen bzgl Unselbstsändig (Brutto) und selbstständig (Netto).
Falls du bei uns Arbeitslos gemeldet bist und du willst geringfügig arbeiten musst du einige sachen beachten:
1. Du musst und dies melden sobald du es weisst (Meldepflicht).
2. Bei der
Unselbstständigkeit brauchen wir die "Anmeldung der Gebietskrankenkasse". Diese bekommt die Firma bei der Anmeldung
Bei
Selbstständigkeit, Freiberuflich, Werkvertrag usw... brauchen wir jedes Monat eine "Honorarnote" und du wirst mit anfang des Monats mit dem Geldbezug eingestellt. Hat den Grund das wir am Ende des Monats diese Honorarnte brauchen und dann müssen wir sehen wieviel zu verdienst hast! Die Krankenversicherung läut weiter (6 Wochen schutzversicherung)
3.
Termine, Stellenvorschläge & Kurse sind trotzdem einzuhalten! Das heisst wenn du ein Kurs oder ein Termin hast und zum selben Zeitpunkt musst du Arbeiten (egal ob UNselbstständig oder Selbstständig) sind unsere sachen vorranig und wenn du nicht erscheinst wird dieser Tag oder Tage nicht entschludigt.
Grund: da wir vom Bundesrechenzentrum der primäre Auszahler sind und bei uns die Krankenversicherung und die Pensionsvormerung läuft.
4. Falls du mal über diese Grenze verdienst, auch wenn es nur 1 Cent ist, bekommt man fürs ganze Monat kein Arbeitslosen oder Notstandshilfe geld.
5. GANZ WICHITG: falls du wo gekündigt werden solltest und die Firma bietet dir an, das du direkt nach der Kündigung (oder innerhalb eines Monats) geringfügig arbeiten kannst, bekommst du vom AMS (also von uns) das erste monat KEIN GELD!!!
Grund: das dies keine Kündigung ist, sondern ein Vertragswechsel. Gesetzlich ist eine Kündidung dann wenn man direkt nach ein Dienstverhältniss nicht mehr in der Firma Arbeitet!! Nach 1 Monat kann man dann bei seiner Ex-Firma Geringfügig arbeiten, da ein Spielraum dazwischen war, wo man nicht in der selben Firma gerarbeitet hat und es somit zu keine.
Wenn du aber bei einer anderen Firma gleich nach der Kündigung geringfügig arbeiten kannst ist es kein Problem, da es nicht die selbe Firma is.
Mal was allgemeines: Bei uns gibt es keine Unfallversicherung, ausser dir passiert etwas im AMS (Kreislaufkolapps, du Rutscht wo aus usw...)
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Wer rechtscheibfehler finden sollte, Sorry aber ich hab jetzt ca 45 Minuten geschrieben
ich hoffe ich hab um diese Uhrzeit jetzt nichts wichtiges vergessen bzw. dir auch geholfen
aber das sind mal die grundlegenden Dinge. Aber Indurro, du hast eh meine Nummer und falls du was brauchst oder fragen möchtes kannst mich jeder Zeit anrufen,... das gilt für jedne hier
.... (falls es jemand lesen sollte
)