Zitat:
Zitat von Andres
Ein Entzug der Gewerbeberechtigung ist/wäre schon überhart, immerhin gehts um Arbeitsplätze und Existenzen....
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.. is schon klar. aber es gibt klare richtlinien und die wurden überschritten. gerade wenns um den jugendschutz geht, und in dem fall um viele delikte auf einmal, is es absolut nicht überhart und auch bei uns in der abteilung so üblich das lokal zu sperren.
alleine durch die beiden events würde es bei uns so aussehen:
anzeige wegen angebahnter/vollführter pornografie mal 2
anzeige nicht eingehaltener jugendschutz mal 2
anzeige nicht eingehaltene hygienevorschriften mal 2
anzeige nicht eingehaltene bescheidauflagen mal 2
anzeige keine veranstaltungsbewilligung vorhanden mal 2
anzeige gewerbeumfang (seperat) nicht eingehalten mal 2
anzeige für diesen umfang nicht genehmigte betriebsstätte mal 2
macht überschlagsmäßig 14 anzeigen. ab 3 (!) innerhalb von 5 jahren die die veranstaltungsbewilligung bzw die gewerbeberechtigung weg. also kann man sich schon einiges ausrechnen...
und da in österreich ja bekanntlich bei strafen das kumulationsprinzip gilt - prost mahlzeit...