Zitat:
Zitat von djpetrug
das ist richtig so! Man darf problem nie auf andere schieben! man sollt immer bei sich anfangen! Und wenn jemand 14 Jährige in die Disco lässt (als Beispiel), nur damit der ganze floor voll is, dann ist das sowas von falsch!
Es kann vielleicht sein, das ned soviel los is, aber ich hab das Gewissen, das ich ned dazu beigetragen habe, wenn ein 14 Jähriges Kind angesoffen is!
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da muss ich dagegen halten! was hat das damit zu tun? wenn ein 14-jähriger / eine 14- jährige auf dem floor is muss er/sie noch lang nicht betrunken sein! - und bei uns in niederösterreich steht im § 15 NÖ Jugendgesetz, dass Jugendliche (Begriffsbestimmung: Junge Menschen) vom 14. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bis 1 Uhr öffentliche Lokalitäten besuchen dürfen!
prima vista ein lokal ist nicht nach § 16 NÖ Jugendgesetz als Nachtlokal deklariert - eher selten der Fall...
Wenn es diesen Passus nicht geben würde, würden gewisse gut besuchte Lokale gar nicht mehr existieren.
Was soll ein Lokalbetreiber machen, wenn sich ein 15 - Jähriger bzw 15 - Jährige am Parkplatz betrinkt, und um Mitternacht auf der Tanzfläche total besoffen umkippt? - Der braucht nur aussagen das er nur 15 Bier und 273 Spritzer Weiß getrunken hat und es kann keinem was getan werden. - Der Liter Wodka vom Parkplatz/zu Hause is ja nicht nachweisbar...
mit 14 oder 15 Jahren is das ne kleine - vor allem billige - Verwaltungsübertretung, und mit 20 Euro bist wahrscheinlich schon wieder aus dem Schneider, ... *schlimmschlimm*
Einzig neu und wirklich sinnvoll: Nach (bundeseinheitlicher) Gewerbeordnung is das "Parkplatz - Saufen" jetzt mit hohen Geldstrafen zu ahnden und der Alkohol zu beschlagnahmen.
Vor allem aus Respekt vor Gewerbebetrieben (die es sowieso nicht leicht haben zu überleben und gegen Feuerwehrfeste & Steinbruchparties kämpfen müssen) - eine berechtigte und gute Maßnahme!
lg tom