Definition bzw Funktionsbeschreibung:
Der Musikgestalter, umgangssprachlich auch DJ (kommt von Disc Jockey) genannt, bringt durch seine Musikauswahl das anwesende Publikum in regelrechte Aufruhr, Hochstimmung und Jubelstürme.
Dies erreicht er meist entweder in dem er regional geforderte Tonträger auflegt, oder auch durch überregionale Hits (der HIT als Treffer kommt von einem besonders empirisch gefragten Musikstück, das sich auch oft als Verkaufsschlager beweist).
"Schranz" als Musikrichtung dürfte also folgerichtig zumindest geografisch im Bereich der Steiermark sehr gefragt und verlangt sein.
Das hierzu parallel stattfindete Verhalten der Gäste kann man auch als "abgehen" bezeichnen, also:
Sie reagieren überproportional gut auf die dargebrachte musikalische Gestaltung.
|