Am vergangenen Freitag hat die EU-Kommission das ACTA-Abkommen dem EuGH vorgelegt. Der EuGH soll in einem Verfahren nach Art. 218 Abs. 11 AEUV prüfen, ob ACTA mit dem Primärrecht vereinbar ist.
Das Verfahren kann nun 12 bis 18 Monate dauern. Wie es dann weitergeht, hängt von der Entscheidung des EuGH ab: Wenn der Gerichtshof das Abkommen für europarechtskonform erklärt, ist es rechtmäßig – ob es auch politisch erwünscht ist, muss dann noch geklärt werden. Wenn der EuGH das Abkommen für EU-rechtswidrig erklärt, müssen entweder das Abkommen selbst oder die EU-Verträge abgeändert werden. Letzteres ist unwahrscheinlich: ACTA wäre also gescheitert.
Stimmt das Parlament gegen das Abkommen, wäre das Abkommen unmittelbar gescheitert. Ob das Verfahren dann noch weiterläuft, entscheiden dann die Kommission und der EuGH.
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