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Alt 23. December 2009, 08:19  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
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Wollt ich auch... aber:

* Großfeuerwerk (K. IV): Feuerwerke, die nur von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden dürfen.
* Mittelfeuerwerk (K. III): Feuerwerke, die nur von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden dürfen. Diese sind von begrenzterem Ausmaß, insbesondere bezüglich der Steighöhe und der Menge an Sprengmittel. Die gesetzlichen Vorschriften sind dann etwas weniger streng.
* Kleinfeuerwerk (K. II): Das sind Feuerwerke, die auch von nicht als Pyrotechniker ausgebildeten, im allgemeinen aber erwachsenen Personen abgebrannt werden dürfen.
* Kleinstfeuerwerk (K. I): Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk: Sie sind meist ohne gesetzliche Einschränkung verwendbar.



Ergo würd ich sagen, dass man nur bis Klasse II legal erwerben kann bzw. Abgabe nur mit Pyrotechnikerausbildung. Klasse II Raketen hab ich mir einige angesehen, sind ALLESAMT ein kleines PLOCK up your ass. :|
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