Ich behaupte nicht, dass ich Recht habe, aber ich behaupte, dass im Moment nicht genau festgelegt ist, ob die Bootleg Sache erlaubt ist oder nicht. Fakt ist, verkaufen darf mans nicht.
Wenn wir schon so genau sind: Nach Chris' Definition würden manche Leute bei jedem Übergang das Urheberrecht verletzten, weil sie drei oder gar mehr Lieder mischen. Eventuell ist die Intention des Urhebers dabei noch gegeben, sicher kann ich mir aber nicht sein. Am besten ich ruf ihn vorher an und frag ihn, ob ihm dieser Übergang genehm ist. Der Kontext der Lieder werden hier definitiv geändert.
Ich bleib dabei Berni, der von dir beschriebene Vorgang ist definitiv illegal, das unterschreib ich. Nur ist meiner Meinung nach nicht ganz geklärt, ob dieser Vorgang so bei den Standardbootlegs statt findet.
BTW haben wir diesen Thread jetzt ziemlich missbraucht, wenn wir diese doch sehr interessante Diskussion weiterführen wollen, dann könnten wir dazu die "Rechteecke" verwenden.
Geändert von Steve Guess (23. November 2009 um 15:26 Uhr).
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