Tach !
Ich verfolge gerade einen Rechtsstreit zwischen Sony und einem Verlag mit.
Die Jungs haben die Beatles-Songs mit dem "Psy-Model"-Verfahren bearbeitet und behaupten nun, sie seien Rechteinhaber da es sich um "ganz neue Songs" handelt.
(näheres dazu hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldu...gs-852517.html )
Wie auch immer - im Forum von heise.de hat ein User folgendes behauptet:
Zitat:
> Aha.. wenn ich mich also mit meiner Gitarre an ein Mikro setze und
> "Drive my Car" oder sonst einen Song der Beatles aufnehme, dann hab
> ich das nicht nur psychodingens verfremdet, sondern sogar noch ein
> bisschen mehr. Dann gehört der Song doch auch nicht plötzlich mir,
> sondern ich muss in D jedenfalls GEMA zahlen bei Aufführung, den
> Rechteinhaber fragen, ob ich sein Stück überhaupt "covern",
> bearbeiten oder sampeln darf.
Du musst *nicht* fragen. Weder die GEMA, noch sonst jemanden. Musst
du einfach nicht. Tantiemen bezahlen ja, evtl. GEMA bezahlen auch,
aber um Erlaubnis braucht man nicht einmal in der BRDDR
irgendjemanden zu fragen, bevor man etwas produziert. Egal, ob Cover
oder nicht.
Merke: Zahlen musst du immer. Fragen erst mal nicht.
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Ich war bis dato der Meinung, der Rechteinhaber muss mit einem Cover (vor Veröffentlichung) einverstanden sein.
Es geht hierbei um eine Veröffentlichung - nicht um das bloße Aufführen.
Kann man wirklich wild drauf los covern und etwas veröffentlichen ohne den Rechteinhaber um Erlaubnis zu fragen ?