Zitat:
Zitat von djtwo
Der verlauf war so wie du schreibst nur ohne die Wartezeit von 4 Wochen. Die Genossenschaft hat das zack zack errichtet (Böden sauber- sofort Bodenlegen und Ausmalen trotz gemessener Restfeuchte) und putzt sich insofern ab als das wir ein schreiben zum Thema richtig lüften bekommen haben und sie keine Verantwortung für Schimmel durch feuchtigkeit übernehmen. Hab heute vom Hornbach einen Bautrockner für ne Woche geliehen der sollte das dann hinkriegen.
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Gewährleistungsfrist ist Gewährleistungsfrist!
Da könnens hupfen und sich vor der Verantwortund drücken wies wollen .. spätestens vor Gericht is dann Ende im Gelände.
Wen es dann frisst sei dahingestellt, entweder den Estrich/Bodenleger oder die Genossenschaft mit dem Wissen das die Trocknungszeit nicht eingehalten wurde => Fahrlässigkeit.
Hoffentlich kriegst die Feuchtigkeit raus, ansonsten wirds Käse ...