und eben weil sie vom vertraunsgrundsatz ausgenommen sind sollten sie genausowenig autofahren wie betrunkene oder kinder. bzw ihre fahrtüchtigekeit fürs erste mal in regelmäßigen abständen ärtzlich überprüfen lassen, und als zweiten schritt eine normale fahrüberprüfung (so wie beim 3-phasen schein) machen. bei nichtbestehen -->nachschulung. wer das alles zahlen soll is jedoch fraglich.
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