Zitat:
Zitat von -CCF-
aber eigentlich das zurückverfolgen usw... ist ja acuh privatsfähre und wird ja dann noch übler bestraft weil man darf (soweit ich weiß lautgesetz) nicht ohne grund jemanden zurückverfolgen das funzt in der regel nicth.... das is genau dasselbe wie wohnungsdurchsunung da braucht man auch durchsuchungsbefehl ..... und bei dem auch sowas ähnliches............. weil ansnsten macht sich der, der da rumstöbert sich mehr strafbar <---- is mal so ne meinung weißß nicth obs stimmt
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Saufst du oder bist du irgendwie geistig verwirrt?
Soll das auch irgendeinen Sinn ergeben was du da schreibst?