Zitat:
Zitat von Ossi
Ja, lassts euch von den TÜV Fuzzies nix gfallen, wenn er auf seinem "vermeintlichen" Recht besteht, dass dies so nicht eingetragen werden kann (es gillt noch immer die 11 cm Grenze zum tiefsten mechanisch befestigtem Teil am Auto (Ölwanne) und 8 cm für Schweller, Schürzen oder dergleichen (also Teile die beim Aufsitzen abbrechen können) einfach einen "negativ Bescheid" ausstellen lassen, dazu ist er verpflichtet. Damit dann Anklage erheben und zu 100 % gewinnen !!
Lassts euch von den Heinis ned am Kopf scheissen.
Alles was ein TÜV Zertifikat hat gehört auch eingetragen! Selbiges gilt für ABE's oder Sachen mit dem "E" Prüfzeichen.
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wenn er dich fragt wieso du nen negativ bescheid haben willst, sagst einfach: gestern hab ich deine alte übern haufen gfahren - und da ich erst bei der arschbacke hängen blieben bin, is er sicher hoch genug"
da kriegst dann voll schnell deinen zettel!