Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege, aber
1) was hat ein ÖSTERREICHISCHES Verbotsgesetz mit dem Tomekk-Vorfall zu tun?
2) ist in Australien der "Hitler-Gruß" meines Wissens nach nicht verboten (in Deutschland sehr wohl). Nur müsste er die Tat dann in Deutschland begangen haben, um mit dem Verbotsgesetz konfrontiert zu werden.
Auszug Paragraph 86a StGB "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen":
Zitat:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
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Das heißt, er macht sich weder in Australien noch in Deutschland dafür strafbar.
/Edit
Nachtrag.
Dieses Video wurde vor dem Einzug ins Dschungelcamp gedreht, vor mehr als 12 Tagen?
Und da kommt man erst jetzt drauf? Und man wusste es bereits gestern und hat nichts gesagt? Damit die Leute heute Abend einschalten?
Sehr eigenartig. Man könnte ja fast annehmen, dass das eine PR-Aktion ist ...