29. November 2007, 01:07
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Zitat:
Zitat von Joaquin Phunk
Die Formel stammt so wohl aus dem 16. Jahrhundert, im altertümlich-rituellen Deutsch der Schächte und Zünfte findet man sie (selten) heute noch: Derjenige von zweien oder mehreren, der anfängt zu reden, tut dies "mit Gunst und Verlaub". Dies sagt, dass die folgende Äußerung jemanden nicht kränken, verletzen oder gar Streit provozieren soll; unabhängig davon, wie sie sich für andere anhören mag.
Die ursprüngliche Wortbedeutung besagt, dass man sein Gegenüber mit dieser Formulierung um Erlaubnis bittet, etwas für ihn Unangenehmes trotzdem aussprechen zu dürfen.
„Verlauben“ – vom mittelniederdeutschen „vorlōve“ = „Erlaubnis“ bzw. „verlöven“ = „erlauben“ – ist eine schon zu grimmschen Zeiten ungebräuchliche Nebenform („ist in der bedeutung ‚erlauben‘ nur selten“) unseres heutigen „erlauben“.
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schön kopiert
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