Zitat:
Zitat von Petrug
Das problem wird sein, nehme ich mal an, da ich es nicht so genau weiß, da er noch keine 18 ist, dass er wahrscheinlich unter das Jugendschutzgesetzt fällt und wahrscheinlich seine Eltern den Kopf hinhalten müssen, für ihn!
Oder täusche ich mich da etwa?
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Strafmündig is man ja schon ab 14 bzw. wird man da zu Jugendstrafen verknackt, oder ? Vielleicht hamma ja einen Jus bewanderten hier im Forum der uns aufklärt ...